Bremen beschließt Reform des Abgeordnetenrechts

[05/10] Abschluß der Demokratiereformen vor der Wahl 2011

Bremen. In Bremen wird am Donnerstag eine umfassende Reform der Abgeordnetenbezüge beschlossen. Kern der Reform ist eine einheitliche zu versteuernde Entschädigung in Höhe von monatlich 4700 Euro für die Teilzeitparlamentarier sowie eine zweckgebundene Entschädigung für Altersvorsorge. Alle Sonderzahlungen und steuerfreie Pauschalen werden abgeschafft. Erhöhungen der Diäten werden zukünftig nach einem Index berechnet, welcher die jährliche Preissteigerung berücksichtigt. Außerdem wurden Regelungen für Abgeordnete, die dem öffentlichen Dienst angehören, reformiert.

 

Nach der Reform des Wahlrechts im Jahr 2006 wurden in Bremen die Volksgesetzgebung und das Beirätegesetz reformiert sowie das Wahlalter im Land Bremen auf 16 Jahre gesenkt. Das neue Abgeordnetengesetz bildet damit den Abschluß einer Reihe von Reformen.

 

„Bremen ist jetzt gut gerüstet für die neue Wahlperiode“ freut sich Tim Weber. Mehr Demokratie begrüßt, dass in Bremen in der laufenden Wahlperiode so viele Demokratiereformen angegangen und auch beendet wurden. „Schade ist nur, dass die Bürger über Fragen wie die Diätenregelung nicht abstimmen dürfen.“