Bremen: „Privatisierungsbremse“ gescheitert

[12/13] Mehr Demokratie bedauert Uneinigkeit der Koalition

Der Bremer Fachverband Mehr Demokratie e.V. hat die Nachricht vom Scheitern der Verhandlungen zwischen SPD und Grünen in Bremen über die Einführung der sogenannten Privatisierungsbremse mit Bedauern aufgenommen. Während die SPD obligatorische Volksentscheide bei der Veräußerung von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge einführen wollte, sprachen sich die Bremer Grünen in dieser Frage für fakultative Volksentscheide aus. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in Bremen und Niedersachsen, bedauert das Scheitern der Reform: „Schade, dass Rot-Grün sich nicht einigen konnte. Klar ist für uns: die Vorschläge der SPD gehen weiter als die der Grünen. Wir appellieren an die Koalition, noch einmal an den Verhandlungstisch zurückzukehren.“

Der Vorschlag der SPD hätte bedeutet, dass über Privatisierungen der Daseinsvorsorge automatisch abgestimmt wird. Nach den Vorstellungen der Grünen sollte über Privatisierungen nur abgestimmt werden, wenn Bürger dies zuvor mit einem Volksbegehren erzwungen hätten. Das zuletzt für dieses Modell diskutierte Unterschriftenquorum lag bei fünf Prozent. Tim Weber bewertet die Quorenfrage so: „Fakultative Volksentscheide wären nur mit einem niedrigen Quorum von 2,5 Prozent sinnvoll.“ Hamburg hat in der Landesverfassung ein Quorum von 2,5 Prozent und die Schweiz ca. 1,1 Prozent geregelt. Bei fakultativen Volksentscheiden werde jeweils die Hälfte der Unterschriften gefordert, die sonst bei Volksbegehren nötig sind. Der von den Grünen benannte Sachverständige, Dr. Manfred Brandt, hatte in der Anhörung darauf hingewiesen.

Bremen wäre das erste Bundesland gewesen, das obligatorische Volksentscheide bei Privatisierungen einführt. „Rot-Grün könnte Verfassungsgeschichte schreiben“, hebt Weber die Bedeutung der Frage hervor. Daneben stehen zur Zeit noch weitere Demokratie-Reformen auf der Tagesordnung. Geplant sind die Hürdensenkung bei Bürgeranträgen, die elektronische Eintragung bei Bürgeranträgen und Zulassungsanträgen von Volksbegehren sowie die Senkung der Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren und Volksentscheide. Wann diese Reformen beschlossen werden, steht derzeit noch nicht fest.