Bremer Bündnis für Informationsfreiheit und Transparenz legt Entwurf für ein novelliertes Bremer Informationsfreiheitsgesetz vor

[23/13]

Das im vergangenen Jahr von Humanistischer Union, Transparency International (Regionalgruppe Bremen) und Mehr Demokratie gegründete Bündnis für Informationsfreiheit und Transparenz hat jetzt seinen Entwurf für ein novelliertes Bremer Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Gegenüber dem bestehenden IFG sieht der Entwurf weitgehende Änderungen vor, die sich am Hamburger Transparenzgesetz orientieren. Das Bündnis hat auch Reformvorschläge der Landesbeauftragen für Informationsfreiheit aufgenommen. Die wichtigste Änderung gegenüber dem bestehenden IFG ist die Verpflichtung für Behörden, Dokumente und Daten in das Informationsregister einzustellen. Bisher gab es hier nur eine Soll-Bestimmung. Darüber hinaus soll der Katalog der veröffentlichungspflichtigen Informationen erweitert werden. Das Bündnis will nun eine breite öffentliche Diskussion über das IFG erreichen. Zu diesem Zweck soll in Kürze eine Internetseite freigeschaltet werden, auf der Bürgerinnen und Bürger den Gesetzentwurf kommentieren können. Auch mit den Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft will das Bündnis über das Gesetz sprechen. Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie Bremen, sagt dazu: „Bremen wurde in Sachen Transparenz von Hamburg deutlich überholt, das wollen wir gerne ändern.“

Durch die Umwandlung des Veröffentlichungsgebotes in eine Veröffentlichungspflicht will das Bündnis erreichen, dass mehr Informationen und Daten für Bürgerinnen und Bürger im Informationsregister bereitgestellt werden, ohne dass diese bei den Behörden einen Antrag auf Informationszugang stellen müssen. Darüber hinaus unterliegt ein größerer Bereich der Veröffentlichungspflicht als das bisher beim Veröffentlichungsgebot der Fall war. So müssen zukünftig z. B. Verträge, Gutachten oder Daten veröffentlicht werden.

Über die genannten Punkte hinaus enthält der Entwurf eine Bestimmung, die vorsieht, dass Verträge erst nach einem Monat in Kraft treten, damit Behörden innerhalb dieser Frist von dem Vertrag wieder zurücktreten können. Hintergrund dieser Regelung: Behörden sollen Verträge kündigen können, wenn sich bei Veröffentlichung herausstellt, dass der Vertrag z.B. Klauseln enthält, die für die öffentliche Hand nachteilig sind. Ferner ist dem Bündnis die kostenfreie Nutzung des Informationszugangs sowohl über das Informationsregister als auch über Anträge auf Informationszugang wichtig. Für letztere werden bislang z.T. Gebühren erhoben.

Das Bremer Bündnis für Informationsfreiheit und Transparenz will erreichen, dass Bremen in Sachen Transparenz auf Hamburg aufschließen kann. Dort trat 2012 das bundesweit erste Transparenzgesetz in Kraft. Gegenüber den bisher bekannten Informationsfreiheitsgesetzen ist das Hamburger Transparenzgesetz deutlich moderner, weil es die Veröffentlichung amtlicher Daten und Dokumente zur Regel macht. Nach Inkrafttreten des Hamburger Transparenzgesetzes begann in vielen Bundesländern eine Debatte über Reformen an bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen. So plant Niedersachsen die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes, dass sich an Hamburg orientiert.