Bürgerbefragung über Bürgermeisterabwahl in Brake

[07/10] Mehr Demokratie fordert Bürgermeister-Abwahl per Bürgerbegehren und Beibehaltung der Stichwahl

Bremen. In Brake (Lkr. Wesermarsch) findet am kommenden Sonntag eine Bürgerbefragung statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt an der Unterweser werden gefragt, ob der Stadtrat ein Abwahlverfahren gegen den wegen Steuerhinterziehung verurteilten Bürgermeister einleiten soll. Die Bürgerbefragung ist (anders als ein Bürgerentscheid) keine rechtlich verbindliche Entscheidung, sie gibt dem Rat nur eine Entscheidungshilfe. Sollte der Rat sich nach der Abstimmung mit der notwendigen Dreiviertel-Mehrheit für die Einleitung des Verfahrens entscheiden, fände ein weiterer Urnengang statt. Falls sich dann die Mehrheit für die Abwahl entscheidet, müßte der Bürgermeister aus dem Amt ausscheiden. Anschließend müßte eine Neuwahl stattfinden. Im Landkreis Wesermarsch wurden in den vergangenen Jahren bereits zwei Bürgermeister abgewählt (Nordenham und Berne). In beiden Fällen konnte sich der Rat ohne vorherige Bürgerbefragung auf die Einleitung des Abwahlverfahrens einigen.

 

Der Verein Mehr Demokratie fordert mit Blick auf das umständliche Verfahren in Brake Änderungen beim Abwahlverfahren. Zukünftig sollen die Bürger die Möglichkeit erhalten, die Abwahl selbst per Unterschriftensammlung einzuleiten. „Wenn sich der Rat nicht auf eine Dreiviertelmehrheit zur Abwahl des Bürgermeisters einigen kann, sind die Bürger die Dummen“ meint Tim Weber, Sprecher von Mehr Demokratie in Niedersachsen. Dies werde durch den Vorschlag des Vereins verbessert. Immerhin gibt es diese Möglichkeit bereits in drei Bundesländern. In Sachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein können die Bürger per Bürgerbegehren das Abwahlverfahren einleiten. Weber begründet die Forderung so: „Die Bürgermeister und Landräte erhalten ihre Legitimation von den Bürgern. Daher sollten die Bürger ihnen die Legitimation auf eigene Initiative auch wieder entziehen können.“

 

Damit könne auch dem schleichenden Demokratieabbau etwas entgegengesetzt werden. Mehr Demokratie e.V. nennt die von der Landtagsmehrheit geplante Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen und die vor einigen Jahren erfolgte Amtszeitverlängerung als Beispiele. „Die Änderungen bei Bürgermeister- und Landratswahlen kommen einem Demokratieabbau gleich. Das muß gestoppt werden“, sagt Weber. Der Verein fordert die Beibehaltung der Stichwahl oder die Änderung des Wahlmodus. „In Niedersachsen kann, wenn alles so kommt, wie die Regierung es plant, in Zukunft ein Bürgermeister oder Landrat für 8 Jahre ins Amt gewählt werden und das mit knapp über 20 Prozent Anteil Wählerstimmen“, so Weber weiter.

 

In Niedersachsen wird zur Zeit an einer Zusammenfassung aller kommunalrechtlichen Bestimmungen zu einem Kommunalverfassungsgesetz gearbeitet. Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind leider keine Verbesserungen geplant, bei den Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/Landrat) soll die Stichwahl (zweiter Wahlgang bei Verfehlen von 50 Prozent der abgegebenen Stimmen im ersten Wahlgang).