Bürgerbegehren in Osnabrück erfolgreich

[06/19] Bürgerentscheid im Mai über kommunalen Wohnungsbau möglich

Der Verein Mehr Demokratie zeigt sich erfreut über den Erfolg des Bürgerbegehrens zur Errichtung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in Osnabrück. Die Bürgerinitiative hatte am Mittwoch 13.500 Unterschriften für ihr Bürgerbegehren eingereicht. Nun kann ein Bürgerentscheid stattfinden, es sei denn der Rat beschließt am 12. März die Forderungen des Bürgerbegehrens. „Uns freut der Erfolg. Erfolgreiche Bürgerbegehren in niedersächsischen Großstädten sind selten. Durch das Bürgerbegehren wird ein wichtiges Thema aufgegriffen, das der Rat bisher liegen gelassen hat“ erklärt Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie.

Der Bürgerentscheid müsse innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit durchgeführt werden. Damit könne der Bürgerentscheid zusammen mit der Wahl am 26. Mai stattfinden. Tim Weber sagt dazu: „Ein Bürgerentscheid zusammen mit der Wahl wäre eine gute Sache. Die Beteiligung ist dann sowohl bei den Wahlen als auch beim Bürgerentscheid höher als bei getrennten Terminen.“

In Niedersachsen habe es seit 1996 nur zwei Bürgerbegehren in Großstädten gegeben, die es bis zum Bürgerentscheid geschafft haben. Wie Mehr Demokratie weiter mitteilt, war dies 1997 in Hildesheim (Museumsneubau) und 1998 in Oldenburg (Abschaffung der Baumschutzsatzung) der Fall. Von insgesamt 16 Bürgerbegehren in Großstädten wurden zehn Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, zweimal wurden Bürgerbegehren zurückgezogen und ein Bürgerbegehren wurde nicht eingereicht. Hinzu kommen die Bürgerentscheide in Oldenburg und Hildesheim sowie das laufende Verfahren in Osnabrück. „Dass es nun geklappt hat, liegt neben dem Thema auch daran, dass Bürgerbegehren einfacher geworden sind“ freut sich Tim Weber und verweist auf die Reform von 2016. Damals waren Unterschriftenhürden für Kommunen ab 100.000 Einwohner gesenkt worden. Auch der Kostendeckungsvorschlag sei gestrichen worden. „Dennoch zeigt sich auch, dass noch mehr möglich ist, Bürgerentscheide finden zu selten statt.“ erklärt Weber abschließend.

In der Stadt Osnabrück hat es bislang fünf Bürgerbegehren gegeben, zuletzt 2007 zur Bundesgartenschau. Drei Bürgerbegehren waren unzulässig, einmal wurden die Unterschriften nicht eingereicht. Hinzu komme noch das gerade eingereichte Bürgerbegehren.