Bürgerbegehrens-Reform heute im Landtag

[02/16] Über hundert Kommunalpolitiker fordern größeren Reformschritt

Der niedersächsische Landtag berät heute in erster Lesung die Reform des Kommunalverfassungsgesetzes. Darin enthalten sind Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Anlässlich der Beratungen im Landtag fordert der Verein Mehr Demokratie eine weitergehende Reform als derzeit geplant ist. Unterstützung findet der Verein durch mittlerweile 113 Kommunalpolitiker/innen aus ganz Niedersachsen. Diese fordern Reformen, die über die Pläne der Landesregierung hinausgehen. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie freut sich über die Unterstützung: „Die kommunalen Spitzenverbände mäkeln an dieser kleinen Reform herum, auf der anderen Seite gibt es offenbar viele Kommunalpolitiker, die mehr direkte Demokratie wollen.“

Zu den Forderungen der Kommunalpolitiker/innen gehört eine Öffnung des Themenkatalogs, eine Senkung der Unterschriftenhürde in Kommunen aller Größenordnungen und eine Absenkung der Abstimmungshürde auf 15 Prozent. Unterzeichnet haben z.B. Filiz Polat, Landtagsabgeordnete, gleichzeitig Ratsmitglied in Bramsche, Jan-Christoph Oetjen, MdL und Ratsmitglied in Sottrum, Dr. Peter Dörsam, Samtgemeindebürgermeister in Tostedt, aber auch Bezirks- oder Orsträte wie Bezirksbürgermeister Henning Hoffmann aus Hannover-Buchholz-Kleefeld sowie viele weitere Mandatsträger aus allen im Landtag vertretenen Parteien sowie Linken, Piraten und Wählergruppen.

Die Aufrufunterzeichner wollen darauf hinwirken, dass der niedersächsische Landtag eine bürgerfreundliche Bürgerbegehrens-Regelung beschließt. Die Unterzeichner verweisen auf Bayern und fordern mehr zugelassene Themen sowie deutlich niedrigere Hürden für die Unterschriftensammlung und den Bürgerentscheid. In Bayern hat es seit 1995 über 1600 Bürgerentscheide gegeben. Dort gilt ein Unterschriftenquorum von zehn bis drei Prozent, es gibt sehr wenige Themenausschlüsse. Bei Bürgerentscheiden gilt dort ein Zustimmungsquorum zwischen zwanzig und zehn Prozent, das mit steigender Einwohnergröße sinkt.

Nach den bisher vorliegenden Inhalten bewertet Mehr Demokratie diesen Entwurf als nicht ausreichend. So sind keine Erweiterungen bei den für ein Bürgerbegehren zugelassenen Themen geplant, das Unterschriftenquorum sinkt nur in Kommunen ab 200.000 Einwohner deutlich, das Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid soll nur von 25 auf zwanzig Prozent sinken.

Eine Liste der bisherigen 113 Aufrufunterzeichner gibt es auf der Internetseite von Mehr Demokratie:

bremen-nds.mehr-demokratie.de/nds-liste-kommunalpol-aufruf.html

(Info für die Lokalpresse: Unterzeichner kommen aus den Landkreisen Aurich, Celle, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Friesland, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Harburg, Helmstedt, Hildesheim, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Oldenburg, Osterholz, Osterode, Peine, Rotenburg, Schaumburg, Heidekreis, Stade, Uelzen, Vechta, Verden, Wesermarsch, Wolfenbüttel, der Region Hannover und den kreisfreien Städten Braunschweig, Delmenhorst, Hannover, Oldenburg und Osnabrück)