Bürgerbegehrensbericht 2018: Direkte Demokratie in den Kommunen angekommen

[34/18] In Bremen Reformbedarf – Zulassungsantrag ist hohe Hürde

278 neu gestartete direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene verzeichnet der Bürgerbegehrensbericht für das Jahr 2017. Mit dem am heutigen Dienstag (04.12.) vom Verein Mehr Demokratie veröffentlichten Bürgerbegehrensbericht wird die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zusammengefasst und analysiert. So hat es seit 1956 insgesamt 7.503 Bürgerbegehren in den Kommunen gegeben, im Land Bremen gab es zum 31.12.2017 neun direktdemokratische Verfahren auf Kommunalebene. Am intensivsten wird das Mitbestimmungsrecht in Bayern genutzt, wo 40 Prozent aller Verfahren stattfinden. „Direkte Demokratie ist in den Kommunen angekommen. In Bremen könnte sie häufiger genutzt werden, wenn das Verfahren einfacher wäre“ erklärt Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V.

Der Vergleich mit den Vorjahren zeige, dass sich die Zahl neuer Verfahren bundesweit bei rund 300 einpegelt. 2016 waren 293 neue Verfahren gezählt worden, 2015 wurden 348 Verfahren neu initiiert.

Zwar werde die direkte Demokratie in den Städten und Gemeinden genutzt, es gebe aber Unterschiede zwischen den Bundesländern, so Mehr Demokratie. Die Hälfte aller Verfahren (1956- 2017) konzentriert sich auf zwei Bundesländer: 40 Prozent aller Verfahren (2.910) wurden in Bayern und etwa 12 Prozent (891) in Baden-Württemberg ausgelöst. Die Plätze dahinter belegen Nordrhein-Westfalen mit 784, Schleswig-Holstein mit 489 und Hessen mit 446 Verfahren. In Niedersachsen gab es seit 1996 330 Verfahren.

Das Gefälle zwischen den Ländern führt Mehr Demokratie auf die unterschiedlichen Regelwerke zurück, die direkte Demokratie erleichtern oder erschweren.

Als Beispiel für eine Erschwernis nennt Mehr Demokratie die Anforderung, in der Stadt Bremen zunächst 4.000 Unterschriften zu sammeln, bevor das eigentliche Begehren startet. „In der Stadt Bremen muss das Verfahren vereinfacht werden, den Zulassungsantrag gibt es auf kommunaler Ebene in keinem Bundesland.“ Zumindest müsse die Anzahl der nötigen Unterschriften gesenkt werden. Diese Schlussfolgerung zieht Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. aus den vorliegenden Zahlen. So gebe es in Bayern Großstädte, in denen es bis 20 oder sogar 30 direktdemokratische Verfahren und 15 Bürgerentscheide gegeben habe. „Das liegt an den niedrigeren Hürden“ erklärt Tim Weber. Die Stadt Bremen ist die einzige Kommune in Deutschland, in der vor dem eigentlichen Bürgerbegehren noch Unterschriften für einen Zulassungsantrag gesammelt werden müssen. Die Anerkennung der Unterschriften des Zulassungsantrages für das Volksbegehren bei den derzeit in Bremen laufenden Verfahren sei ein erster Schritt. Dem müsse aber noch Rechtssicherheit folgen durch eine Gesetzesänderung.

Der vorliegende Bericht geht explizit auf Bürgerbegehren zu umweltfreundlicher Verkehrspolitik ein. Hier häufen sich in den vergangenen Jahren direktdemokratische Verfahren. So wurden bis 2018 16 verschiedene Verkehrs-Begehren in 14 Städten eingeleitet. Darunter allein sieben Bürgerentscheide zur Förderung des Radverkehrs seit 2016. In Bremen habe es hierzu aber noch keine Verfahren gegeben erläutert Weber.

Erarbeitet wird der alle zwei Jahre erscheinende Bericht in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg.

<link https: www.mehr-demokratie.de fileadmin pdf>Bürgerbegehrens-Bericht 2018 zum Download