Bürgerbegehrensbericht 2018: Direkte Demokratie in den Kommunen angekommen

[33/18] In Niedersachsen nur wenige Verfahren

278 neu gestartete direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene verzeichnet der Bürgerbegehrensbericht für das Jahr 2017. Mit dem am heutigen Dienstag (04.12.) vom Verein Mehr Demokratie veröffentlichten Bürgerbegehrensbericht wird die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zusammengefasst und analysiert. Damit hat es seit 1956 insgesamt 7.503 Bürgerbegehren in den Kommunen gegeben, in Niedersachsen gab es seit 1996 nur 330 direktdemokratische Verfahren auf Kommunalebene. Am intensivsten wird das Mitbestimmungsrecht in Bayern genutzt, wo 40 Prozent aller Verfahren stattfinden, der niedersächsische Anteil liege nur bei vier Prozent. „In Niedersachsen sind zu viele Themen unzulässig, das bremst viele Bürgerbegehren aus“ bedauert Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. angesichts dieser Zahlen.

Der Vergleich mit den Vorjahren zeige, dass sich die Zahl neuer Verfahren bundesweit bei rund 300 einpegelt. 2016 waren 293 neue Verfahren gezählt worden, 2015 wurden 348 Verfahren neu initiiert. In Niedersachsen hat es 2017 nur elf neue Verfahren gegeben.

Zwar sei die direkte Demokratie in den Städten und Gemeinden angekommen, es gebe aber Unterschiede zwischen den Bundesländern, so Mehr Demokratie. Die Hälfte aller Verfahren (1956- 2017) konzentriert sich auf zwei Bundesländer: 40 Prozent aller Verfahren (2.910) wurden in Bayern und etwa 12 Prozent (891) in Baden-Württemberg ausgelöst. Die Plätze dahinter belegen Nordrhein-Westfalen mit 784, Schleswig-Holstein mit 489 und Hessen mit 446 Verfahren. Niedersachsen lande zwar auf Platz sieben mit 330 Verfahren und damit im Mittelfeld. „Allerdings sind Bürgerbegehren in Niedersachsen ein seltenes Ereignis. Alle siebzig Jahre findet pro Kommune ein Bürgerbegehren statt, in Bayern ist das alle 17 Jahre der Fall.“ In Niedersachsen müsse man bis zur Rente warten, um ein Bürgerbegehren zu erleben, so Weber weiter.

Das Gefälle zwischen den Ländern führt Mehr Demokratie auf die unterschiedlichen Regelwerke zurück, die direkte Demokratie erleichtern oder erschweren. So sieht Mehr Demokratie in Niedersachsen starken Reformbedarf. Das Land gehöre zu den sechs Bundesländern, die einen restriktiven Themenausschlusskatalog haben. Mit dem Themenausschluss würden gerade die kommunalpolitisch wichtigen Fragen den Bürgerinnen und Bürgern entzogen, so Weber. Kommt es in Niedersachsen zu einem der seltenen Bürgerbegehren, sind die Erfolgsaussichten durchwachsen, so Mehr Demokratie. Bundesweit werden 28 Prozent der Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, das Bundesland mit der geringsten Unzulässigkeitsquote ist Bayern mit 16,8 Prozent. Niedersachsen bildet zusammen mit Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland die Gruppe der Schlusslichter in denen dieser Anteil jenseits der 40 Prozent liegt.

Der vorliegende Bericht geht explizit auf Bürgerbegehren zu umweltfreundlicher Verkehrspolitik ein. Hier häufen sich in den

vergangenen Jahren direktdemokratische Verfahren. So wurden bis 2018 16 verschiedene Verkehrs-Begehren in 14 Städten eingeleitet. Darunter allein sieben Bürgerentscheide zur Förderung des Radverkehrs seit 2016. „Das sind oft Planungsfragen, Bürgerbegehren sind hierzu in Niedersachsen kaum möglich“ erläutert Weber. In Niedersachsen habe es keine derartigen Bürgerbegehren gegeben.

Erarbeitet wird der alle zwei Jahre erscheinende Bericht in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg.

<link https: www.mehr-demokratie.de fileadmin pdf>Bürgerbegehrens-Bericht 2018 zum Download: