Bürgerentscheid im Saterland:

[15/2021]  Drei Urnengänge an drei Sonntagen - Das muss nicht sein!

Die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Saterland sollen im September an drei Sonntagen zur Wahlurne eilen. Das müsste nicht sein, sagt Dirk Schumacher von Mehr Demokratie e.V.

Am kommenden Sonntag findet in der Gemeinde Saterland ein wirtschaftspolitisch bedeutsamer Bürgerentscheid statt, am Wochenende darauf ist Kommunalwahl-Sonntag, zwei Wochen später wird auch hier die Bundestagswahl abgehalten. „Ein Monat, vier Sonntage, drei getrennte 
Urnengänge, das ist doch irre“, sagt Dirk Schumacher, Landessprecher des Vereins Mehr Demokratie e.V.

Beim Bürgerentscheid im Saterland geht es um die Ansiedlung zweier gülleverarbeitender Betriebe, gegen welche 2020 ein Bürgerbegehren gestartet wurde. „Wäre es nicht toll, wenn die Menschen im Saterland am 12. September ihren Gemeinderat und Kreistag wählen könnten und zugleich darüber abstimmen können, ob sie die Betriebe begrüßen oder ablehnen?, fragt sich Schumacher. „Leider ist das aktuell verboten“, fügt er dann schnell hinzu.

Das Problem: Ein Bürgerentscheid darf nicht am selben Tag stattfinden wie eine Kommunalwahl. „So will es Paragraf 33, Absatz 1, Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes“, erläutert der Bürgerbegehrens-Experte. „Ein klarer Fall von Überregulierung. Warum sollte man nicht am selben Sonntag die Gemeindevertreter wählen und über eine umstrittene Frage abstimmen?“ Für Schumacher ist klar, was zu tun ist: „Entrümpelt den Paragrafen 33, streicht den Satz 2“, so lautet seine Aufforderung an die Landespolitik. 

Zahlen-Daten-Fakten

  • Erster Bürgerentscheid im Saterland, sechster Bürgerentscheid in einer Kommune des Landkreises Cloppenburg, zehnter Bürgerentscheid des Jahres in Niedersachsen, insgesamt 133. Bürgerentscheid in Niedersachsen.
  • Damit sich das Bürgerbegehren im Saterländer Bürgerentscheid durchsetzt, müssen mindestens 2.157 Ja-Stimmen abgegeben werden (Zustimmungsquorum), zugleich muss die Mehrheit für das Bürgerbegehren stimmen.
  • Ergebnisse von Bürgerentscheiden: 46,97 Prozent aller Bürgerbegehren haben sich bislang im Bürgerentscheid durchgesetzt (62 Bürgerentscheide), 21,97 Prozent aller Bürgerbegehren erhielten im Bürgerentscheid keine Mehrheit (29 Bürgerentscheide). In 31,06 Prozent der Fälle (41 Bürgerentscheide) stimmte zwar eine Mehrheit für das Begehren, aber das Zustimmungsquorum wurde verfehlt (Als Folge können wie Gemeindeverwaltungen ihre Vorhaben weiterverfolgen).

Kontakt
Ansprechpartner: Dirk Schumacher, Landessprecher Mehr Demokratie e.V. Bremen/Niedersachsen, Telefon: 0176/23215523

Verantwortlich: Marcus Meier, Pressesprecher Mehr Demokratie Bremen/Niedersachsen, Telefon: 0163/5241908