Demokratieverbot für Bürger

[42/08] Bürgerbegehren in Eicklingen unzulässig

Bremen/Eicklingen. Gestern hat das Verwaltungsgericht in Lüneburg über die Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens in Eicklingen entschieden. Die Klage der Initiatoren wurde mit Bezug auf die Niedersächsische Gemeindeordnung abgewiesen. Demnach sind Bürgerbegehren, welche die

Bauleitplanung berühren, unzulässig. Außerdem sei die Frage nicht eindeutig formuliert.

 

Das Bürgerbegehren zielt auf die Erhaltung und den Ausbau des Dorfzentrums von Eicklingen. Daher spricht sich die Initiative unter anderem gegen weitere geplante Einkaufszentren außerhalb des Dorfkernes aus. Die Initiative befürchtet Geschäftsleerstände und Arbeitsplatzverluste im Dorfkern, außerdem eine schlechtere Versorgung älterer Menschen und Familien.

 

Das Bürgerbegehren wurde im Oktober des vergangenen Jahres angezeigt. Im

Januar dieses Jahres wurden 1.000 Unterschriften eingereicht, einen Monat später erklärte der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Eicklingen das Begehren aus formalen und rechtlichen Gründen für unzulässig. Gründe für die Ablehnung waren eine nicht eindeutige Formulierung, sowie die Berührung der Bauleitplanung. Gegen diesen Beschluss hatte die Bürgerinitiative im Frühjahr die Klage beim Verwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht.

 

Mehr Demokratie bedauert, dass die Frage nicht über einen Bürgerentscheid beantwortet werden kann. "Was die Bürger in anderen Bundesländern selbst entscheiden können, wird ihnen in Niedersachsen verwehrt. Läge Eicklingen in Bayern oder Hessen, wäre ein Bürgerentscheid zu dieser Frage erlaubt", stellt Tim Weber fest. Daher fordert der Verein eine Reform der Niedersächsischen Gemeindeordnung, damit die Bürgerinnen und Bürger zukünftig auch über solche Fragen selbst entscheiden können.