Diskussion über Bürgerbegehren in Achim

[09/10] Bürgerentscheid oder Bürgerbefragung über den Kreisel sind grundsätzlich möglich und sinnvoll

Bremen. Laut Presseberichterstattung hatte Achims Bürgermeister Uwe Kellner auf der letzten Stadtratssitzung erklärt, ein Bürgerbegehren zum geplanten Kreisel sei rechtlich nicht möglich. Dafür wurden drei Gründe angeführt. Erstens sei bei der Bauleitplanung eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen zu berücksichtigen, dies sei mit einer Ja-Nein-Frage nicht zu beanworten. Zweitens gäbe es bei der Bauleitplanung ohnehin umfängliche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Und drittens schließlich würde mit dieser Rechtssprechung unvertretbare Verzögerungen vermieden.

 

Mehr Demokratie e.V. erklärt dazu, dass gerade umstrittende Fragen wie der Achimer Kreisel sich sehr gut für Bürgerentscheid oder Bürgerbefragung eignen. Es gehe erst einmal darum, zu klären, ob ein Kreisel von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht sei. Diese Entscheidung können die Bürger genauso treffen wie die Mitglieder des Rates. In Bayern und Hessen z. B. sind Verfahren der Bauleitplanung nicht von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ausgenommen. In Niedersachsen sind Bürgerbegehren dann nicht mehr zulässig, wenn ein Aufstellungsbeschluss vorliegt, was beim Achimer Kreisel der Fall ist.

 

Es bleibe dem Achimer Rat aber unbenommen, eine Bürgerbefragung nach §22b Niedersächsische Gemeindeordnung zu beschließen. Das Ergebnis der Bürgerbefragung sei zwar formal nicht bindend, hätte aber eine hohepolitische Aussagekraft. Die von Bürgermeister Kellner angeführte Bürgerbeteiligung bei Bauleitplanungen sei zwar vorhanden, aber häufig gehe es dabei lediglich darum, wie eine Maßnahme umgesetzt und nicht ob sie umgesetzt werde. Dass es hierbei zu Verzögerungen kommen könne, sei richtig, spreche aber nicht gegen die direkte Entscheidung der Bürger. Schließlich sei es besser, eine Maßnahme wie den Kreisel nicht umzusetzen, falls sie nicht gewünscht sei. Sollte eine Mehrheit für den Kreisel stimmen, wäre diese Maßnahme direkter legitimiert.

 

„Die Bürgerinnen und Bürger Achims sind auch zwischen den Wahlen der Souverän. Da der Kreisel umstritten ist, sollten die Achimer selbst entscheiden. Ein Bürgerbegehren ist aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr möglich, der Rat könnte aber eine Bürgerbefragung ansetzen“, betont Tim Weber, Sprecher des Landesverbandes von Mehr Demokratie.

 

Mehr Demokratie e.V. ist ein Fachverband für direkte Demokratie in Deutschland. Der seit 1988 bestehende Verein hat bundesweit 5600 Mitglieder und hat bereits mehrere demokratische Reformen angestoßen. Im Jahr 2006 führte der Verein das Volksbegehren zur Reform des Bremischen Wahlrechts durch. Weitere Informationen unter www.mehr-demokratie.de