Einreichungsaktion für ein neues Wahlrecht

[11/06] 6.700 Unterschriften beim Landeswahlamt

 

Bremen. Am Mittwoch, den 31. Mai 2006 wurde das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ beantragt. Dafür mussten zunächst 5.000 Unterschriften in Bremen und Bremerhaven gesammelt werden. Über 6.700 gültige Unterschriften wurden letzte Woche von den Einwohnermeldeämtern bestätigt. „Ein super Ergebnis“, findet Paul Tiefenbach, Vertrauensperson des Volksbegehren. „Immerhin hatten wir die meiste Zeit norddeutsches Schmuddelwetter und der Anfang solcher Kampagnen ist immer recht schwierig. Gegen Ende war unser Postfach überfüllt mit Unterschriftenlisten. Und wir haben schätzungsweise 20.000 Gespräche über ein neues Wahlrecht in Bremen geführt“, so Tiefenbach weiter.

 

Heute wurden die gesammelten Unterschriften dem Landeswahlamt übergeben. Vor dem Hauptbahnhof wurde ein sieben Meter hohes Gesetzbuch mit der Forderung „Mehr Demokratie beim Wählen“ aufgestellt. Die Vertrauenspersonen Hiltrud Lübben-Hollmann und Paul Tiefenbach und Vertreter der Unterstützerparteien, Christine Bernbacher, Dieter Mützelburg (beide Bündnis 90/Die Grünen) und Magnus Buhlert (FDP), hielten kurze Ansprachen.

 

Der Senat muss bis Ende Juli entscheiden, ob das Volksbegehren zugelassen wird. Mehr Demokratie wird mit der Unterschriftensammlung voraussichtlich im August beginnen. In drei Monaten müssen sich 50.000 Bürgerinnen und Bürger in die Listen eintragen. Dann würde der erste Volksentscheid aufgrund eines erfolgreichen Volksbegehren in Bremen stattfinden. Hiltrud Lübben-Hollmann, stellvertretende Vertrauensperson des Volksbegehren, betont die Bedeutung der Reform: „Politikerinnen und Politiker sollten ihr Ohr mehr in der Bevölkerung anstatt in der Partei haben. Nur mit Bürgernähe, Ehrlichkeit und Überzeugungskraft können sie das unentbehrliche Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik zurückgewinnen“.

 

Das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ will den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger bei den Wahlen stärken. In Zukunft sollen die Wählerinnen und Wähler fünf Stimmen statt einer haben. Mit diesen Stimmen können einzelne Kandidaten gezielt gewählt werden. Dadurch können die von den Parteien aufgestellten Listen von den Wählern verändert werden. Außerdem können Kandidaten verschiedener Parteien angekreuzt werden. Dieses Wahlrecht soll auch für die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Beiratswahlen in Bremen gelten. Bei diesen Wahlen sollen Einzelkandidaturen möglich werden. In Bremerhaven wird zudem die Fünf-Prozent-Hürde abgeschafft.

 

Beim Volksbegehren müssen innerhalb von drei Monaten ca. 50.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Dies ist zwar eine hohe, aber keine unüberwindliche Hürde. In Hamburg wurden im September 2003 zu dem gleichen Thema in zwei Wochen über 80.000 Unterschriften gesammelt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind eine flächendeckende Plakatierung, tägliche Informationsstände und Sammlereinsätze sowie öffentliche Aktionen geplant.