Endlich! Bremerhaven will Bürgerbegehren vereinfachen

[10/12] Mehr Demokratie hält Reform für halbherzig – Mutig sieht anders aus

Bremerhaven. Bremerhaven. Die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung hat am Donnerstag nachmittag die Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf ihrer Tagesordnung. Dies ist der zweite Anlauf, nachdem die Reform im Februar 2011 nicht die nötige Zweidrittelmehrheit erreichte. Kernpunkt der Änderungen, die nun nach mehrjähriger Debatte beschlossen werden sollen, ist die Senkung von Unterschriftenquorum (von 10 auf 7,5 Prozent) und Zustimmungsquorum (von 30 auf 20 Prozent) sowie die Erweiterung des Themenkataloges, zu denen Bürgerbegehren zulässig sind. So sind, sofern die Reform beschlossen wird, in Zukunft z.B. Bürgerbegehren über Bebauungspläne rechtlich möglich. Wichtig ist auch die neu eingeführte aufschiebende Wirkung, wodurch die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindert wird. Darüber hinaus soll es in einer Reihe von Detailfragen sinnvolle Verbesserungen geben. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. Bremen/Niedersachsen, bewertet diese Reform so: „Der Schritt ist lange überfällig und geht in die richtige Richtung, ist aber zu klein. Eine mutige Reform sieht anders aus.“

 

Aus Sicht von Mehr Demokratie e.V. seien die Hürden für eine Großstadt nach wie vor zu hoch und Fragen wie die Privatisierung öffentlichen Eigentums oder die Direktwahl des Oberbürgermeisters seien auch zukünftig vom Bürgerbegehren ausgeschlossen. Beim Themenbereich "Privatisierung" verweist der Verein auf das Land Bremen, wo geplant ist, bei der Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge einen Volksentscheid verpflichtend zu machen. Beim Unterschriften- wie auch beim Zustimmungsquorum verweist Mehr Demokratie auf Bayern oder NRW, wo das Unterschriftenquorum bei 5 Prozent liegt. Das Zustimmungsquorum liegt dort in Städten vergleichbarer Größe bei 10 Prozent. Im Land Bremen und in der Stadt Bremen gilt bei Volksbegehren ein 5-prozentiges Quorum. Weber bemängelt: „Es ist gut, wenn in Zukunft über mehr Themen als bisher Bürgerbegehren möglich sind. Davon haben die Bürgerinnen und Bürger aber nichts, wenn die Hürden verfehlt werden, weil sie zu hoch sind.“

 

Neu ist ein Anhörungsrecht für die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens in der Sitzung, in der es um die Zulässigkeit geht. Hinzu kommt ein Infoheft beim Bürgerentscheid sowie die Verlängerung der Sammelfrist von Bürgerbegehren, die sich gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung richten. Diese Frist wird von von sechs Wochen auf zwei Monate verlängert.

 

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beginnt am Donnerstag um 14:30 Uhr, die Reform steht auf Punkt 3.2 auf der Tagesordnung.