Erste Lesung zur Volksgesetzgebung

[06/09] Koalition muss sich bewegen

Bremen. Heute fand die erste Lesung zur Neuregelung der Volksgesetzgebung im Lande Bremen statt. Die Koalition hatte 2007 in ihrer Koalitionsvereinbarung eine Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheid angekündigt. Zügig wurde ein entsprechender Ausschuss eingesetzt, der im Oktober 2008 den Abschlussbericht und einen Gesetzesvorschlag vorlegte. "Die sich abzeichnende Reform geht auf die Initiative der rot-grünen Koalition zurück", lobt Paul Tiefenbach vom Verein Mehr Demokratie das Bemühen der Regierungskoalition.

 

Für die Verfassungsänderung ist jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit der Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft nötig. Von der Notwendigkeit einer Reform sind alle Parteien überzeugt und haben gemeinsam den Gesetzesvorschlag vorgelegt, der insgesamt eine Verbesserung zur geltenden Gesetzeslage bedeutet. Hinsichtlich der Quoren für verfassungsändernde Volksbegehren und Volksentscheide konnten sich Koalition und Opposition bislang nicht einigen. "Wenn bis zur dritten Lesung keine Einigung erzielt wird, ist das ganze Reformprojekt in Gefahr", warnt Tiefenbach. Mehr Demokratie fordert daher die Koalition auf, die Vorschläge der Opposition zu übernehmen.

 

Der Vorschlag der CDU ist dem Verein Mehr Demokratie zufolge ein Kompromiss. Sie schlägt für Verfassungsänderungen ein Unterschriftenquorum von 10 Prozent (derzeit 20 Prozent) und ein Zustimmungsquorum von 40 Prozent (derzeit 50 Prozent) vor. "Damit sind Verfassungsänderungen per Volksentscheid nach wie vor sehr schwierig, aber praktisch immerhin möglich", so Paul Tiefenbach.