Erster Bürgerentscheid in Niedersachsen - Schlechte Regelungen verhindern Bürgerbeteiligung

Bremen. Am Sonntag sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nottensdorf im Landkreis Stade zu einem Bürgerentscheid aufgerufen. Es wird darüber abgestimmt, ob ein neues Dorfgemeinschaftshaus gebaut oder das bestehende modernisiert und erweitert werden soll. Der Neubau würde rund 600 000 Euro kosten, ein Umbau dagegen nur knapp 200 000 Euro. Die Bedingungen, unter denen der Bürgerentscheid stattfindet, sind bürgerunfreundlich. Die Gemeinde ermöglicht keine Teilnahme per Briefwahl und auch Benachrichtigungen werden nicht verschickt. Tim Weber vom Verein Mehr Demokratie e.V.: "Bürgermeister und die Mehrheit der Gemeindevertretung foulen die Demokratie. Anstatt die Beteiligung der Bürger zu begrüßen, werden unnötig Steine in den Weg gelegt."

 

Der Bürgerentscheid in Nottensdorf ist der erste Entscheid in Niedersachsen in diesem Jahr. Nur ein weiteres Bürgerbegehren wurde im Februar in Delmenhorst gestartet. Dort geht es um "Bürgerbeteiligung am Stadthaushalt". Im Vergleich zu anderen Bundesländern steht Niedersachsen in Sachen Bürgerbeteiligung schlecht da. Während hier ein Bürgerbegehren schon eine Besonderheit darstellt, gestaltet sich die Bürgerbeteiligung z.B. in Bayern wesentlich einfacher.

 

Die Ursachen für die geringe Zahl der Bürgerbegehren sind in den schlechten Regelungen zu suchen. Die bayerische Regelung des Bürgerentscheids hat gegenüber dem Verfahren in Niedersachsen viele Vorteile. In Bayern werden wesentlich mehr Themen zum Bürgerentscheid zugelassen, denn einen grundsätzlichen Finanz- oder Themenausschluss gibt es nicht. Die Zahl der geforderten Unterschriften ist mit 3-10% niedriger als in Niedersachsen mit 10%. Und das Zustimmungsquorum ist mit 10-20% in Bayern niedriger als hierzulande. Ein Viertel aller Stimmberechtigten muss in Niedersachsen zustimmen, damit ein Bürgerentscheid gültig ist. Wer sich nicht an der Abstimmung beteiligt, stärkt somit automatisch das Lager der mit Nein-Stimmenden.