Hamburg wird Transparenz-Hauptstadt – Bremen muss nachbessern

[08/12] Humanistische Union, Mehr Demokratie und Transparency fordern Reformen

Bremen. In Hamburg soll heute (13. Juni) ein deutschlandweit bislang

einmaliges Transparenzgesetz beschlossen werden. Ausgelöst durch eine Volksinitiative wird Hamburg nun in Sachen Transparenz zum Vorreiter: Aus einem Informationsrecht der Bevölkerung wird eine Informationspflicht der Behörden. Künftig müssen Politik und Verwaltung Dokumente von öffentlichem Interesse unaufgefordert und kostenfrei im Internet zugänglich machen. Die Einführung eines Informationsregisters war eine der Hauptforderungen der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“, die jetzt von allen Bürgerschaftsfraktionen übernommen wurde. Ein für den Sommer geplantes Volksbegehren wird damit überflüssig. „Die Bremische Bürgerschaft sollte sich das Hamburger Gesetz zum Vorbild nehmen und das bestehende Bremer Informationsfreiheitsgesetz verbessern“ fordert Tim Weber,

Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie angesichts der heutigen Hamburger Entscheidung.

 

Transparency International (Regionalgruppe Bremen), die Humanistische Union und Mehr Demokratie halten das Bremer Informationsfreiheitsgesetz für ausbaufähig. Gut sei das im Bremer Gesetz verankerte Informationsregister mit seiner Informationspflicht, das in das Hamburger Transparenzgesetz übernommen worden ist. „Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz ist grundsätzlich gut, in der Praxis hat es aber Mängel“ erklärt Wolfgang Frauenkron, Sprecher von Transparency Bremen. So gebe es in Bremen nur eine „Soll“-Regelung bei der Veröffentlichungspflicht von Dokumenten im Informationsregister (§11 BremIFG). Die drei Organisationen fordern eine Muss-Regelung, damit sich die Verwaltung nicht mehr herausreden kann, wenn sie Dokumente nicht veröffentlicht. Auch der Positivkatalog (§11 BremIFG) der veröffentlichungspflichtigen Dokumente solle vergrößert werden. Frauenkron und Weber gehen davon aus, dass das IFG in Bremen erst dann seine Qualitäten voll entfalten kann. Thomas von Zabern von der Humanistischen Union Bremen formuliert das Ziel für eine Überarbeitung des Bremer Gesetzes so: „Das BremerInformationsfreiheitsgesetz muss überarbeitet werden, damit es so gut wird wie das Hamburger Transparenzgesetz.“

 

In Bremen gibt es seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz. Es ist befristet und muss alle 4 Jahre neu beschlossen, bzw. novelliert werden. Das jetzige Gesetz trat 2011 in Kraft und muss bis zum 31.12.2015 neu beschlossen/novelliert werden. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gibt es gar keine Informationsfreiheitsgesetze, in allen anderen Bundesländern, außer Hamburg müssen Bürgerinnen und Bürger Anträge stellen, um an öffentliche Informationen zu kommen. Viele Dokumente sind trotz Informationsfreiheitsgesetz nicht zugänglich, da in den Gesetzen zahlreiche Ausnahmeregelungen den öffentlichen Zugang zu Informationen einschränken. Diese Ausnahmeregelungen müssen bei der kommenden Novellierung des Gesetzes auf den Prüfstand gestellt und zu Gunsten von mehr Transparenz reduziert werden, so die Forderung der drei Organisationen.