Im Namen des Volkes

[24/09] Zum Urteil des Bremer Staatsgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit der geplanten Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Sperrklausel

Bremen. Der Landesverband von Mehr Demokratie begrüßt das heute verkündete Urteil des Staatsgerichtshofes, wonach die geplante Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Klausel bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven verfassungsrechtlich unzulässig ist. In der Urteilsverkündung machten die Richter deutlich, dass konkrete und belegbare Hinweise auf eine erwartete Funktionsunfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung fehlen.

 

Mehr Demokratie freut sich über das Urteil, weil es die hohen Anforderungen unterstreicht, die an einen Eingriff in die Grundsätze der Wahl- und Chancengleichheit zu stellen sind. „Hurra“, zeigte sich Tim Weber begeistert. „Das Urteil stärkt die Wählerinnen und Wähler. Der Versuch, das Volksbegehren an dieser Stelle auszuhebeln, ist gescheitert“, so Weber abschließend.