In Hamburg tritt Transparenzgesetz in Kraft

[16/12] Bremen hat Nachholbedarf – Transparenzbündnis fordert Reform

Bremen. In Hamburg tritt am Samstag das bundesweit erste Transparenzgesetz in Kraft. Das Transparenzgesetz verpflichtet den Stadtstaat Hamburg dazu, amtliche Informationen zukünftig im Internet für Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Anders als im bisherigen Informationsfreiheitsgesetz müssen die Bürger in Hamburg nun keine Anträge mehr stellen, um an amtliche Informationen zu gelangen. Das Gesetz wurde auf Initiative eines unter Beteiligung von Mehr Demokratie e.V. ins Leben gerufenen Bündnisses entworfen und per Volksinitiative in die Bürgerschaft eingebracht. Die Hamburgische Bürgerschaft hat das Gesetz schließlich einstimmig am 13. Juni dieses Jahres beschlossen. Als Vorbild für einige Elemente des Gesetzes dienten Hamburg eine Reihe von Gesetzen aus anderen Staaten der Welt, aber auch aus Bremen. So stammt die Idee des Hamburger Informationsregisters aus dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz. Anläßlich des Inkrafttretens des Hamburger Transparenzgesetzes fordert das Bremer Bündnis „Für Transparenz und Informationsfreiheit“ nun für Bremen Verbesserungen nach Hamburger Vorbild. Das vor kurzem gegründete Bündnis besteht aus den Bremer Organisationen Mehr Demokratie, Humanistische Union und Transparency International.

 

Im Einzelnen fordern die Bündnispartner eine Ausweitung der veröffentlichungspflichtigen Informationen einschließlich Verträgen, die Streichung von Ausschlussgründen, die eine Veröffentlichung verhindern können sowie die gebührenfreie Bereitstellung von Auskünften, die nicht im Informationsregister zu finden sind. Verpflichtend soll es zukünftig für die Behörden sein, das Informationsregister mit Informationen zu versorgen (Mussregelung). Bisher gibt es lediglich eine Sollregelung. Dadurch werden zu wenige Informationen in das Register eingestellt. Im Fall von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als Ausschlussgrund für Veröffentlichungen soll es nach dem Willen der drei Organisationen eine klare Definition geben. Das Bündnis „Für Transparenz und Informationsfreiheit“ schlägt außerdem eine übersichtliche Aufbereitung der bereits im Register vorhandenen Informationen und die Umsetzung des Open Data-Prinzips vor. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, erklärt: „Bisher war Bremen vorne dabei, mittlerweile ist es durch den großen Schritt Hamburgs zurückgefallen“. In einer Demokratie sei es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern einen unkomplizierten Zugang zu Informationen anzubieten. Nur so sei auch gewährleistet, dass Menschen sich am politischen Leben beteiligen können. Das Beispiel Hamburgs zeige, wie man diesen unkomplizierten Zugang ermöglichen könne und woran es in Bremen mangele, so Weber.

 

Als Beispiele für die Erweiterung der zu veröffentlichenden Informationen nennt das Bündnis z.B. Verträge, Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen, Subventions- und Zuwendungsbescheide, Datensammlungen (Rohdaten), Geodaten. Von einem verbesserten Transparenzgesetz versprechen sich die Bündnispartner nicht nur Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Abgeordnete, die Medien, die Wirtschaft aber auch für die Verwaltung selbst. Tim Weber erklärt: „Viele Anfragen an die Verwaltung durch Bürger, Abgeordnete und Medien können zukünftig entfallen, weil die Informationen im Internet abrufbar sind“. Durch ein ernstzunehmendes Register werde viel Arbeit und Zeit gespart.

 

Das Bremische Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) verliert am 31.12.2015 seine Gültigkeit und muss dann neu beschlossen werden. Eine Überarbeitung des Bremer IFGs biete sich daher an, so das Bündnis. Das Bremer IFG wurde 2006 zum ersten Mal beschlossen, Anfang 2012 trat eine überarbeitete Fassung in Kraft.