In Hamburg tritt Transparenzgesetz in Kraft

[17/12] Mehr Demokratie: Niedersachsen braucht ein Transparenzgesetz

Bremen. In Hamburg tritt am Samstag das bundesweit erste Transparenzgesetz in Kraft. Das Transparenzgesetz verpflichtet den Stadtstaat Hamburg dazu, amtliche Informationen zukünftig kostenlos im Internet für Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Anders als im bisherigen Informationsfreiheitsgesetz müssen die Bürger in Hamburg nun keine Anträge mehr stellen, um an amtliche Informationen zu gelangen. Das Gesetz wurde auf Initiative eines unter Beteiligung von Mehr Demokratie e.V. ins Leben gerufenen Bündnisses entworfen und per Volksinitiative in die Bürgerschaft eingebracht. Die Hamburgische Bürgerschaft hat das Gesetz schließlich einstimmig am 13. Juni dieses Jahres beschlossen. Als Vorbild für Teile des Gesetzes dienten Hamburg eine Reihe von Gesetzen aus anderen Staaten der Welt, aber auch aus Bremen. So stammt die Idee des Hamburger Informationsregisters aus dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz. Anläßlich des Inkrafttretens des Hamburger Transparenzgesetzes fordert der Verein Mehr Demokratie ein Transparenzgesetz für Niedersachsen.

 

Wie Mehr Demokratie mitteilt, sei Niedersachsen eines der letzten Bundesländer, in dem es kein Informationsfreiheitsgesetz gebe und damit weiter das Prinzip der Amtsverschwiegenheit gelte. Niedersachsen gehöre damit in punkto Transparenz zu den Schlusslichtern. Mehr Demokratie kritisiert dies und fordert in Niedersachsen eine breite Debatte über dieses Thema. „In einer Demokratie ist es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern einen unkomplizierten Zugang zu Informationen anzubieten. Nur so ist gewährleistet, dass Menschen sich am politischen Leben beteiligen können. Niedersachsen versagt hier auf ganzer Linie“ erklärt Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie Bremen/Niedersachsen.

 

Nach den Vorstellungen von Mehr Demokratie soll diese Gesetzeslücke durch ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild geschlossen werden. In einem solchen Gesetz wird der Staat verpflichtet, amtliche Informationen für alle Bürger kostenlos im Internet in einem Informationsregister zugänglich zu machen. Dazu gehören beispielsweise Gutachten, Regierungsbeschlüsse, Verträge, Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen, Subventions- und Zuwendungsbescheide, Datensammlungen (Rohdaten) und Geodaten. Von einem Transparenzgesetz verspricht sich Mehr Demokratie nicht nur Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Abgeordnete, die Medien, die Wirtschaft aber auch für die Verwaltung selbst. Tim Weber erklärt: „Viele Anfragen an die Verwaltung durch Bürger, Abgeordnete und Medien können zukünftig entfallen, weil die Informationen im Internet abrufbar sind“. Durch ein ernstzunehmendes Informationsregister werde viel Arbeit und Zeit gespart.

 

Im bundesweiten Vergleich stehe Hamburg mit seinem Transparenzgesetz nun an der Spitze, gefolgt vom Bund und den Ländern mit unterschiedlich guten Informationsfreiheitsgesetzen. Die rote Laterne tragen nach Auskunft von Mehr Demokratie fünf Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz, eines davon sei Niedersachsen.