Informationsfreiheit: Bronze-Medaille für Bremen

[PM 13 /2021] Dritter Platz: Bremen performt gut im neuen Transparenz-Ranking von Mehr Demokratie e.V. und der Open Knowledge Foundation. Nur norddeutsche Bundesländer auf dem Siegertreppchen

In Bremen steht es recht gut um die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger und die Auskunftsspflichten der Verwaltung: Im aktuellen Transparenz-Ranking des Vereins Mehr Demokratie und der Open Knowledge Foundation belegt Bremen Platz 3 unter allen Bundesländern. Knapp geschlagen geben musste Bremen sich lediglich Hamburg und Schleswig-Holstein. Auf dem Siegertreppchen stehen also nur norddeutsche Bundesländer.

„Bei den Auskunftspflichten der Verwaltung schneiden wir besser ab als alle anderen, bei den Informationsrechten der Bürgerinnen und Bürger sind wir aber schlechter aufgestellt als unsere beiden stärksten Mitbewerber“, sagt Katrin Tober, Bremer Landessprecherin von Mehr Demokratie.

Im Transparenz-Ranking erhielt Hamburg 66 von 100 möglichen Punkten, Schleswig-Holstein 65, Bremen 63 Punkte. „Wir haben in Sachen Transparenz also einen Grad von 63 Prozent erzielt“, so Tober. „Nicht schlecht. Aber das geht noch besser.“

Letztlich läge Bremen nur drei Punkte hinter Spitzenreiter Hamburg. Tober: „Mit etwas sportlichem Ehrgeiz können wir das aufholen und beim nächsten Mal Erster werden.“

Mit simplen gesetzgeberischen Klarstellungen könnte die Bürgerschaft das Niveau der Informationsfreiheit schlagartig anheben. Dabei könnte man sich an den Vorschlägen der Bremischen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit orientieren, die aus ihrer Beratungspraxis weiß, wo der Schuh drückt. Auch sollte die Transparenz der Verwaltung Verfassungsrang erhalten – wie in Hamburg. Noch fehle zudem ein verpflichtendes Lobbyregister, in das Informationen über Interessenvertretungen und deren Aktivitäten einzutragen sind.

Tober macht ein weiteres Verbesserungspotenzial aus: Teile der Verwaltung hätten sich noch nicht von altem Denken verabschiedet. „Noch scheint eher das Amtsgeheimnis das Grundprinzip zu sein – und nicht die Informationsfreiheit. Aber keine Behördenkultur ist in Zement gegossen.“

Das Transparenzranking

Im Durchschnitt erreichten die Bundesländer gut 38 Punkte. Die Informationsgesetzgebung des Bundes erhielt 37 Punkte. Am stärksten fallen dabei die Informationsrechte ins Gewicht: Veröffentlicht ein Land seine Informationen proaktiv, erst auf Antrag oder nach Gutdünken? Ist die Auskunftsfreiheit ein Recht für alle Bürgerinnen und Bürger? Sind die Auskunftsansprüche in der Landesverfassung garantiert?

Werden solche Fragen positiv beantwortet, dann gibt es in dieser Kategorie gute Punktzahlen. Allein hier lassen sich 28 der 100 Punkte erzielen. Weitere Aspekte des Rankings: Die Auskunftspflichten (Beispiel: Umfasst der Transparenz-Anspruch auch öffentliche Unternehmen, Hochschulen, Sparkassen etc.), die Modalitäten der Antragstellung und die Höhe etwaiger Gebühren haben ebenfalls Einfluss auf die Gesamtpunktzahl.

Das Transparenz-Ranking wird im Vier-Jahres-Takt veröffentlicht. Auch 2017 lagen Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen auf den ersten drei Plätzen. 2006 trat das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen in Kraft, das seitdem zwei Mal novelliert wurde.


Weitere Ressourcen:

1. Unsere Forderungen zur Informationsfreiheit und Transparenz in Bremen
https://bremen-nds.mehr-demokratie.de/bremen/hb-informationsfreiheit/was-wir-fordern/

2. Transparenz-Ranking 2021
https://www.mehr-demokratie.de/news/voll/neues-transparenzranking-2021/

3. Die Webseite zum Ranking:
http://www.transparenzranking.de

4. Die Methodik des Rankings:
https://transparenzranking.de/methodik/

5. Transparenz-Ranking 2017
https://transparenzranking.de/static/files/ifg-ranking.pdf