Landtag beschließt Wiedereinführung der Stichwahl

[18/13] Mehr Demokratie fordert Öffnung für integrierte Stichwahl

Heute wird der niedersächsische Landtag abschließend über die Wiedereinführung der 2011 abgeschafften Stichwahl beschließen. Erwartet wird die Zustimmung von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP.  Der Verein Mehr Demokratie begrüßt zwar, dass die Fehlentscheidung der schwarz-gelben Koalition nun korrigiert wird, bedauert aber, dass sich der Landtag nicht auf einen mutigeren Schritt eingelassen hat. So hält Mehr Demokratie das Modell der integrierten Stichwahl nach wie vor für die bessere Lösung. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in Bremen und Niedersachsen kommentiert die heutige Entscheidung so: „Die Abgeordneten trauen sich nicht, in Niedersachsen neue Wege zu gehen, die z.B. in Australien oder Irland gut ausgebaut sind“. Um Erfahrungen mit der integrierten Stichwahl zu sammeln, schlägt Mehr Demokratie vor, Städten und Gemeinden per Öffnungsklausel im Kommunalwahlgesetz zu erlauben, die integrierte Stichwahl anzuwenden. 

Voraussetzung wäre, dass die integrierte Stichwahl im Kommunalwahlgesetz geregelt wird. Dort würde auch festgelegt werden, dass eine Kommune statt der klassischen Bürgermeisterwahl mit Stichwahl das Modell der integrierten Stichwahl nutzen kann. Dies müsste der Rat jeweils für die nächste Bürgermeisterwahl beschließen. Laut Weber bestünde der Vorteil dieser Öffnungsklausel darin, dass einzelne Kommunen die integrierte Stichwahl ausprobieren und kennenlernen können. Tim Weber erklärt: „Aufgrund der Erfahrungen könnte der Landtag dann noch einmal über die landesweite Einführung der integrierten Stichwahl entscheiden. Durch eine Öffnungsklausel wird außerdem die kommunale Selbstverwaltung gestärkt“. Eine ähnliche Klausel, mit der von der eigentlichen gesetzlichen Regelung abgewichen werden kann, gibt es in Niedersachsen bereits bei der Festlegung der Größe des Gemeinderates. So können Gemeinderäte beschließen, dass der Rat in der folgenden Wahlperiode um bis zu sechs Sitze kleiner ist, als in der Kommunalverfassung vorgesehen. Auch andere Bundesländer kennen solche Öffnungsklauseln: In Sachsen kann per Hauptsatzung das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren von einzelnen Kommunen gesenkt werden. 

Durch den Beschluss des Landtages gibt es die Stichwahl nun in allen Bundesländern, die die Stichwahl in den letzten Jahren abgeschafft hatten, wieder. Neben Niedersachsen hatten Thüringen und NRW die Stichwahl zunächst abgeschafft, aber nach Regierungswechseln wieder eingeführt. Für alle Wahlen, die am 22. September oder danach stattfinden, wird es aufgrund des heutigen Landtagsbeschlusses wieder eine Stichwahl geben, wenn im ersten Wahlgang keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht. 

Informationen zum Modell der integrierten Stichwahl:

<link http: bremen-nds.mehr-demokratie.de nds-integrierte-stichwahl.html>

bremen-nds.mehr-demokratie.de/nds-integrierte-stichwahl.html

 

Für Rückfragen: Tim Weber, 0421-7946370 oder 0177-4059129