Achim. Voraussichtlich heute nachmittag wird der niedersächsische Landtag in zweiter Lesung über die Reform der Kommunalverfassung beraten und beschließen. Der zuständige Ausschuß für Inneres empfiehlt, die Amtsperiode von Bürgermeistern und Landräten auf acht Jahre zu verlängern sowie beim Bürgerbegehren ein einheitliches Unterschriftenquorum von 10 Prozent der Stimmberechtigten einzuführen.
Mehr Demokratie kritisiert das einseitige Vorgehen von CDU- und FDP-Fraktion. Auf der einen Seite würde durch die Verlängerung der Amtsperiode die demokratische Rückmeldung durch die Wähler erschwert, auf der anderen Seite aber kein Ausgleich durch Erleichterung von Bürgerentscheiden geschaffen. Im Gegenteil die Einleitung von Bürgerbegehren soll noch erschwert werden.
Mehr Demokratie weist daraufhin, daß in anderen Bundesländern wie NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen die Bedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verbessert wurden. Auch Bayern als derjenige Flächenstaat mit der anwendungsfreundlichsten Regelung verfügt über vielfältige und positive Erfahrungen. "Warum sollten die Niedersachsen dümmer als die Bayern sein?", fragt Tim Weber, Sprecher vom Landesverband Niedersachsen.
Schließlich liegt dem Landtag auch eine Eingabe mit über 2000 Unterschriften vor, die sich für eine Verbesserung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden nach bayerischem Vorbild aussprach. Aber auch diese Eingabe soll ignoriert werden. "Man will lieber unter sich bleiben, wenn Entscheidungen getroffen werden. Der Bürger wird als Störenfried und nicht als Teilhaber der Demokratie begriffen." kommentiert Tim Weber die Empfehlung des Ausschusses.