Mehr Demokratie Bremen zur Hamburg-Wahl

[05/11] Wahlrecht wird sich einspielen

Bremen. Bei der gestrigen Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft betrug die Beteiligung 57 Prozent der Wahlberechtigten. 3,3 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig (Stimmen für die Landesliste). Bei der Wahl 2011 hatte jeder Wahlberechtigte jeweils fünf Stimmen für den Wahlkreis und die Landesliste, die beliebig auf Personen und Parteien verteilt werden konnten. Hinzu kamen zweimal fünf Stimmen für die Bezirkswahlen.

 

Bei der Wahl 2008, bei der jeder Wahlberechtigte für die Landesliste nur eine Stimme hatte, betrug der Anteil ungültiger Stimmen 0,98 Prozent. Der Anteil ungültiger Stimmen ist also um 2,3 Prozentpunkte gestiegen. Nach Einschätzung von Mehr Demokratie e.V. liegt dieser Anstieg ungültiger Stimmen im Rahmen und sollte nicht zu voreiligen Schlüssen verleiten.

 

In Hamburg kamen mehrere Umstände erschwerend hinzu. Das Wahlrecht wurde seit 2004 dreimal geändert. Ferner fanden gleichzeitig die Bezirkswahlen statt, wodurch jeder Wahlberechtigte insgesamt viermal fünf Stimmen hatte. In Zukunft finden die Bezirkswahlen zusammen mit den Wahlen zum EU-Parlament alle fünf Jahre statt. Dadurch werden die Bürgerschafts- und Bezirkswahlen übersichtlicher. Schließlich waren durch den Bruch der schwarz-grünen Koalition Neuwahlen nötig geworden. Der Zeitraum für die Bewerbung des neuen Wahlrechts war im Vergleich zu Bremen kurz.

 

Demgegenüber läuft in Bremen vieles besser. Jeder Wahlberechtigte hat fünf Stimmen für die Bremische Bürgerschaft und fünf Stimmen für die Beiräte bzw. in Bremerhaven fünf Stimmen für die Stadtverordnetenversammlung. Die Bewerbung des neuen Wahlrechts wurde frühzeitig durch die Kampagne „Gib mir fünf!“ und das Projekt „Demokratie macht Schule“ begonnen. „In Bremen wird die erste Wahl nach dem neuen Wahlrecht gut beworben, die Beteiligten ziehen an einem Strang und diskutieren nicht ständig über Änderungen“, erklärt Tim Weber, Geschäftsführer des Landesverbandes Bremen-Niedersachsen von Mehr Demokratie e.V.

 

Die Wahlrechtsreformen in Hamburg und Bremen wurden 2004 bzw. 2006 per Volksbegehren und Volksentscheid auf den Weg gebracht. Während auf den Wahlrechts-Volksentscheid 2004 in Hamburg jahrelange Auseinandersetzungen und mehrere Änderungen folgten, wurde das Wahlrechts-Volksbegehren in Bremen 2006 von der Bürgerschaft übernommen, ein neues Wahlgesetz wurde beschlossen.