Mehr Demokratie kritisiert Abstimmungsbedingungen in Einbeck

[16/09] "Stadt Einbeck hat alles falsch gemacht, was man falsch machen kann"

Bremen/Einbeck.

Am 17. Mai wird der vierte niedersächsische Bürgerentscheid des Jahres stattfinden. An diesem Tag sind die Einbecker aufgerufen, über die Zukunft des Möncheplatzes abzustimmen. Neben dem Abstimmungstermin, legt der Verwaltungsausschuss auch die Bedingungen des Bürgerentscheids fest. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Niedersachsen keine einheitliche Durchführungsverordnung für Bürgerentscheide. Jede Kommune legt eine entsprechende Satzung mit den Bedingungen der Abstimmung selbst fest.

 

Für Mehr Demokratie sind ausreichende Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten der Schlüssel für das Funktionieren der direkten Demokratie. Ein Bürgerentscheid ist nur gültig, wenn die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen. Daher sind bürgerfreundliche Bedingungen wie Möglichkeit der Briefabstimmung, Verschickung einer Benachrichtigungskarte, ein Abstimmungsheft vor dem Bürgerentscheid sowie übliche Öffnungszeiten der

Abstimmungslokale "unverzichtbar". "In Einbeck wurde jetzt so ziemlich alles falsch gemacht, was falsch gemacht werden kann", kritisiert Dirk Schumacher vom Verein Mehr Demokratie. "Wer würde schon auf die Idee kommen, bei einer Bürgermeisterwahl auf Benachrichtigungskarte und Briefwahl zu verzichten", fragt Schumacher.

 

Als besonders diskussionswürdig bezeichnet der Verein die Entscheidung des Verwaltungsausschusses, den Bürgerentscheid nicht zeitgleich mit der anstehenden Europawahl durchzuführen. "Dann hätte man sich neben den zusätzlichen Kosten auch diese Diskussion sparen können", so Schumacher weiter. Der Verein verweist auf den Bürgerentscheid im Landkreis Holzminden, der parallel zur Europawahl stattfinden wird. Am 7. Juni stimmen die Bürgerinnen und Bürger über den "Erhalt der Abfallwirtschaft im Landkreis Holzminden in kommunaler Hand" ab.

 

In vielen anderen Bundesländern finden Bürgerentscheide regelmäßig parallel zu Wahlen statt. Auch in Niedersachsen gab es Bürgerentscheide schon gemeinsam mit Landtagswahlen und parallel zu Bundestagswahlen. Insgesamt wurden in Niedersachsen sechs Bürgerentscheide mit Wahlen zusammengelegt, während in sechs Fällen trotz der Nähe zu einer Wahl ein extra Termin angesetzt wurde. Zum Termin der Europawahl finden nach gegenwärtigem Stand bundesweit 8 Bürgerentscheide statt.

 

Das Bürgerbegehren in Einbeck richtet sich gegen die geplante Bebauung des historischen Platzes in der Innenstadt. Die Initiatoren begründen das Bürgerbegehren mit der besonderen Bedeutung des Platzes für die Stadt. Außerdem stünden andere geeignete Flächen zur Verfügung. Eine deutliche Mehrheit im Einbecker Stadtrat spricht sich hingegen für die Bebauung des Möncheplatzes aus. Angesichts des Kaufkraftverlustes und der Zunahme von Leerständen erhofft sich der Stadtrat durch das Projekt eine Belebung der Innenstadt. Mitte März hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens fast dreimal so viele Unterschriften wie nötig bei der Stadt eingereicht.

 

Über faire Abstimmungsbedingungen beim Bürgerentscheid:

bremen-nds.mehr-demokratie.de/fairness.html

 

Zum Bürgerbegehren in Einbeck:

www.moencheplatz.de

 

Zum Bürgerbegehren im Landkreis Holzminden:

www.oeffentlich-ist-besser.de