Mehr Demokratie reagiert mit Unverständnis:

[33/09] Satzung zu Bürgerbefragungen in Ostrhauderfehn abgelehnt

Bremen/Ostrhauderfehn. Gestern wurde im Gemeinderat von Ostrhauderfehn ein gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen zur Einführung einer Satzung für Bürgerbefragungen abgelehnt. Der Antrag wurde mit der zusätzlichen Informations- und Entscheidungshilfe für den Gemeinderat und mit der stärkeren Verankerung kommunalpolitischer Angelegenheiten bei den Bürgerinnen und Bürgern begründet. CDU und UWG lehnten den Antrag der Oppositionsparteien ab.

 

Mehr Demokratie reagiert mit Unverständnis auf dieses Abstimmungsergebnis. Der Verein verweist auf das Bürgerbegehren gegen die geplante Biogasanlage, für das mehr als die erforderlichen zehn Prozent der Stimmberechtigten unterschrieben hatten. „Die Diskussion in Ostrhauderfehn hat gezeigt, wie kontrovers dieses Thema ist. Gerade in solchen Fällen sollten Bürgerbefragungen ins Auge gefasst werden“, fordert Tim Weber, Sprecher des Mehr Demokratie-Landesverbands. „Schließlich müssen die Volksvertreter doch wissen wollen, was die Mehrheit der Bürger eigentlich will“.

 

Nach § 22 d der Niedersächsischen Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit für Bürgerbefragungen. Demnach „stellt eine solche Befragung ein Instrument der Kundgabe des Bürgerwillens im Sinne einer Teilnahme an der Ausübung von Staatsgewalt dar“. Eine entsprechende Satzung müsse den Ablauf und das weitere Verfahren regeln. Das Ergebnis einer Bürgerbefragung ist für den Gemeinderat unverbindlich. Damit unterscheidet sich dieses Instrument von dem Verfahren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.