Mehr Demokratie stellt erstes Wahlrechtsranking vor

[07/11] Bremen durch modernes Wahlrecht an der Spitze

Bremen.

Der Verein Mehr Demokratie hat heute das erste bundesweite Wahlrechts-Ranking vorgestellt. Bremen gehört zusammen mit Hamburg zu den Spitzenreitern, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. In dem erstmals veröffentlichten Ranking wurden die Kommunalwahlrechte der einzelnen Bundesländer miteinander verglichen. Das Kommunalwahlrecht wurde daraufhin untersucht, welches der existierenden Wahlrechte den Bürgerinnen und Bürgern die meisten Einflussmöglichkeiten bietet.

 

Das Ranking bewertete in Bremen vor allem den großen Wählereinfluss für die Wahl zur Stadtbürgerschaft, den Beiräten und der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven als positiv. Auch das niedrige Wahlalter, die vergleichsweise kurze Wahlperiode von vier Jahren, gute Wählerinformation und das überschaubare Stimmzettelheft wirkten sich positiv auf die Gesamtplatzierung aus. Negativ ins Gewicht fällt, dass es für die Stadtbürgerschaft eine 5-Prozent-Hürde gibt, dass es keine Wahlkreise und keine Direktwahl des Bürgermeisters gibt (aufgrund der Situation als Stadtstaat ging das allerdings nicht in die Bewertung mit ein).

 

„Bremen hat ein modernes Wahlrecht, das den Bürgern Möglichkeiten und Einfluss eröffnet. Mit solchen Reformen stärkt Bremen seine Position als Zweistädte-Staat“, freue sich Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie Bremen/Niedersachsen, über das gute Abschneiden. Mehr Demokratie ist zuversichtlich, dass die Wahlen in Bremen und Bremerhaven gut laufen werden und lobt die Behörden für ihre Vorbereitung.

 

Mehr Demokratie hat unterschiedlich stark gewichtete Kriterien aufgestellt, mit deren Hilfe beurteilt wird, ob ein Wahlrecht gut ist oder nicht. So hat die Möglichkeit, nicht nur Parteilisten sondern auch Personen wählen zu können, großen Einfluss auf die Gesamtplatzierung im Wahlrechts-Ranking. Gleiches gilt für die Einfachheit des Wahlvorgangs und die Mandatsrelevanz der Wählerstimmen. Ein mittleres Gewicht bei der Beurteilung eines Wahlgesetzes bekamen u.a. die Höhe des Wahlalters, das gewählte Sitzzuteilungsverfahren, die Länge der Wahlperioden von Rat und Bürgermeister, die Direktwahl des Bürgermeisters und eine vorhandene Stichwahlmöglichkeit zugesprochen. Geringes Gewicht hatten z.B. Prozent-Hürden und die Dauer der Auszählung.

 

Mehr Demokratie veröffentlicht regelmäßig Berichte und Rankings zu Demokratiefragen. Jährlich wird ein Volksbegehrensbericht vorgelegt. Volksentscheids-Rankings wurden bereits dreimal veröffentlicht und auch einen Bürgerbegehrens-Bericht gibt es.

 

Das Wahlrechts-Ranking im Internet:

www.mehr-demokratie.de/ranking-wahlrecht.html