Mehr Demokratie stellt Volksbegehrens-Bericht 2015 vor

[04/14] Flaute in Niedersachsen – Reformbedarf hoch

Der Verein Mehr Demokratie hat heute seinen jährlichen bundesweiten Volksbegehrens-Bericht veröffentlicht. In dem Bericht zieht der Verein Bilanz über die direktdemokratischen Verfahren des Vorjahres und gibt einen Überblick über die Reformbemühungen der Bundesländer. So hat es bundesweit 12 neue direktdemokratische Verfahren in sieben Bundesländern gegeben. Insgesamt liefen 23 direktdemokratische Verfahren, es gab einen Volksentscheid in Berlin. In Niedersachsen gab es hingegen keine neuen Volksbegehren oder Volksinitiativen. Insgesamt verzeichnet der Volksbegehrens-Bericht für Niedersachsen nur ein laufendes Verfahren, nämlich eine Volksinitiative zu Kita-Plätzen, die 2014 abschließend im Landtag behandelt wurde. Auch eine nach Einschätzung von Mehr Demokratie überfällige Reformdebatte ist nicht zu verzeichnen: „Flaute bei der direkten Demokratie, das liegt an den hohen Hürden, 600.000 Unterschriften für ein Volksbegehren sind einfach zu viel“ sagt Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

In Niedersachsen werde nach Angaben von Mehr Demokratie zur Zeit eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden geplant. Dies sei gut, sobald diese Reform abgeschlossen sei, müsse die Landesebene folgen. Weber begründet: „Seit 1993 gelten die gleichen Regelungen für die direkte Demokratie unverändert, es gab nur zehn Anläufe zu Volksbegehren, von denen es nur drei zum Volksbegehren geschafft haben. Das spricht Bände: eine Reform ist überfällig“. Weber verweist auf Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Sachsen Anhalt, wo 2014 Reformen abgeschlossen worden seien sowie Bundesländer wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen, wo Reformen konkret geplant seien und vor dem Abschluss stünden. In Niedersachsen gebe es hingegen nur eine Absichtserklärung im Koalitionsvertrag. Tim Weber fordert: „Rot-Grün soll einen Vorschlag vorlegen und die CDU ins Boot einsteigen. Nur nein sagen und sich verweigern, ist nicht der richtige Weg“. Für eine Reform von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid muß die Verfassung mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden, es braucht also die Zustimmung der CDU.

Konkret fordert Mehr Demokratie die Senkung des Unterschriftenquorums von zehn auf fünf Prozent sowie eine Straffung des Verfahrens. So sollten Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid zu einem aufeinander aufbauenden dreistufigen Verfahren umgebaut werden. Bei Volksentscheiden sollte Zustimmungsquorum gestrichen oder wenigstens stark reduziert werden. Insbesondere bei verfassungsändernden Volksentscheiden sei das Zustimmungsquorum prohibitiv, so Weber: „Bei einem Volksentscheid die Zustimmung von 50 Prozent aller Stimmberechtigten zu erlangen, ist nicht zu schaffen. Diese Hürde verhindert wirksame Mitbestimmung.“ Laut Weber gebe es Bundesländer, die das besser geregelt haben, wie Bayern oder Hamburg.

Die Themenschwerpunkte der Vergangenheit zeigten, dass es auch in Niedersachsen Themen für Volksbegehren gebe: 27 Prozent drehten sich um Bildung und Kultur, 24 Prozent drehten sich um Demokratie, Staatsorganisation und Innenpolitik, 7 Prozent um Verkehrspolitik. Vergangene Volksinitiativen und Volksbegehren zeigen, dass es auch in Niedersachsen den Wunsch nach Mitbestimmung gebe.