Mehr Demokratie stellt Volksbegehrens-Bericht 2016 vor

[06/17] Nichts los in Bremen – Reformpotential vorhanden

Der Verein Mehr Demokratie hat heute seinen jährlichen bundesweiten Volksbegehrens-Bericht veröffentlicht. In dem Bericht zieht der Verein Bilanz über die direktdemokratischen Verfahren des Vorjahres und gibt einen Überblick über die Reformbemühungen der Bundesländer. So hat es bundesweit zwölf neue direktdemokratische Verfahren in acht Bundesländern gegeben. Insgesamt liefen 24 direktdemokratische Verfahren in neun Bundesländern, Volksentscheide gab es nicht. In Bremen liefen auf Landesebene keine Verfahren. „Keine Begehren, keine Entscheide – das ist Demokratiearmut. Schade, dass die Koalition ihr ursprüngliches Anliegen eines Volksentscheides über die Verlängerung der Wahlperiode fallen lässt“ merkt Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. dazu an.

Mehr Demokratie weist darauf hin, dass es für Volksbegehren und Volksentscheide im Land Bremen durchaus noch Reformoptionen gebe. Da der Stadtstaat Bremen durchaus mit Städten in anderen Bundesländern vergleichbar sei, lohne z.B. ein Blick auf München. Dort gelte für Begehren ein Quorum von drei Prozent, bei Entscheiden ein Zustimmungsquorum von zehn Prozent. „Weitere Erleichterungen sind sinnvoll, denn meistens sind es Bürgerinitiativen, die über ein Volksbegehren nachdenken“ erklärt Weber.

Diese würden offenbar abgeschreckt, nach dem Zulassungsantrag auch noch einen Schritt weiter zu gehen und auch das Volksbegehren zu wagen. Weber verweist darauf, dass direktdemokratische Verfahren in Bremen oft nicht über den Zulassungsantrag hinaus kommen. „Mag sein, dass Bremen im Vergleich mit anderen Bundesländern gut dasteht, aber vielleicht passen die Regeln nicht zu den Strukturen im Land Bremen“ sagt Weber. Auch die Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren und Volksentscheide seien noch deutlich zu hoch.

In Bremen waren 2009 und 2013 die Hürden für Volksbegehren gesenkt worden. 2009 für einfachgesetzliche Volksbegehren, 2013 auch für verfassungsändernde Volksbegehren. Im Gegensatz zu Hamburg habe dies aber nur zu sehr wenigen praktischen Beispielen geführt.