Platanen-Urteil offenbart Reform-Bedarf

[PM 05/24] Jahrelange Hängepartie zeigt: Verfahren muss besser geregelt werden

Nach langjähriger Hängepartei hat der Staatsgerichtshof heute ein Urteil zum Platanen-Streit gefällt. Das Volksbegehren ist unzulässig. „Mehrere Jahre herrschte Unklarheit über die Zulässigkeit des Volksbegehrens. Jahre lang wurde protestiert, wurden Unterschriften gesammelt – umsonst“, erklärt Katrin Tober, bremische Landessprecherin des Fachverbands Mehr Demokratie. Nun findet kein Volksentscheid statt. „Wir hätten es begrüßt, wenn die Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage hätten mitentscheiden können.“

Tober fordert bessere und klarere Regeln für die direkte Demokratie auf Landesebene: Die für den Zulassungsantrag gesammelten Unterschriften werden im Volksbegehren angerechnet. Und diese Phase ist zeitlich unbefristet – im Gegensatz zu Stufe zwei, dem Volksbegehren. Solche Fehlanreize sollte künftig vermieden werden, fordert Tober.

Tober schlägt vor, das dreistufige Verfahren zu reformieren. Nach Stufe eins, dem Zulassungsantrag, sollte unmittelbar die Zulässigkeit geklärt werden. „So ist zumindest früh klar, was Sache ist. Damit wird vermieden, dass eine Initiative Jahre lang vergeblich sammelt und sich Hoffnung macht“, so Tober. Mehr Demokratie schlägt zudem vor, die Unterschriftenhürde in der ersten Stufe deutlich zu senken, sie mindestens zu halbieren. Denn es ginge ja lediglich darum zu prüfen, ob ein Volksbegehren überhaupt zulässig sei. Danach könnten gegebenenfalls das Volksbegehren und der Volksentscheid folgen. Tober: „Ein solches dreistufiges Verfahren ist in vielen Bundesländern üblich und hat sich in der Praxis bewährt“.

Mehr Demokratie plädiert außerdem dafür, die Fristen im gesamten Verfahren zu überarbeiten. „Das Bundesland Hamburg hat die Fristen besser geregelt: Wenn ich dort zu einem Zeitpunkt X ein Volksbegehren starte, dann weiß ich, der etwaige Volksentscheid wird zum Zeitpunkt Y stattfinden“, so Tober. Das sei insbesondere dann relevant, wenn eine Initiative anstrebe, dass ihr Volksentscheid parallel zu einer Wahl stattfinde, um so eine hinreichend hohe Beteiligung zu sichern. „Hamburg ist hier ein echtes Vorbild“, so Tober.