Premiere in Bremen – Wähler haben fünf Stimmen. Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hat das neue Wahlrecht verstanden

[25/11] 16- und 17-Jährige dürfen erstmals in Deutschland einen Landtag wählen

Bremen. Wenn Wählerinnen und Wähler bei Wahlen mehr Einflussmöglichkeiten bekommen, nutzen sie diese auch. Darauf weist der Verein „Mehr Demokratie“ heute mit Blick auf die Bürgerschaftswahl in Bremen am 22. Mai hin. Zum ersten Mal wird in der Hansestadt nach einem neuen Wahlrecht gewählt. Dieses Wahlrecht bietet Wählerinnen und Wählern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Landesparlamentes als das bis zur letzten Wahl gültige Einstimmen-Wahlrecht. Das Wahlrecht war im Jahr 2006 durch ein von „Mehr Demokratie“ initiiertes Volksbegehren in die Gesetzgebung eingebracht und im Dezember 2006 durch die Bürgerschaft beschlossen worden. Für die Reform des Wahlrechts hatten über 70.000 Bürgerinnen und Bürger aus Bremen und Bremerhaven unterschrieben. Das Wahlrecht ähnelt in Grundzügen dem Hamburger Wahlrecht.

 

Eine Auswertung der Hamburger Wahlergebnisse zeige nach Auskunft des Vereins, dass das Wahlrecht verstanden werde und dass die Möglichkeiten des neuen Wahlrechts genutzt würden. Paul Tiefenbach, Sprecher des Arbeitskreises Wahlrecht von Mehr Demokratie, erläutert: „Wir gehen davon aus, dass die große Mehrheit das neue Wahlrecht verstanden hat, denn 99 Prozent der gültig stimmenden Wähler haben in Hamburg fünf Stimmen vergeben. Nur 0,3 Prozent haben lediglich eine Stimme vergeben und damit Einflussmöglichkeiten verschenkt.“ Es habe in Hamburg auf der Landesliste außerdem 2,96 Prozent ungültige Stimmen gegeben. Untermauert wird Tiefenbachs These durch eine Befragung von Infratest dimap, die vergangene Woche veröffentlicht wurde. Demnach fühlen sich 52 Prozent mit dem neuen Wahlrecht vertraut. Die gleiche Frage wurde auch in Hamburg vor der dortigen Bürgerschaftswahl im Februar gestellt. Dort fühlten sich vor der Wahl nur 41 Prozent mit dem Wahlrecht vertraut. Dieser Wert ist bis zum Wahltag noch auf 51 Prozent gestiegen. Dies sei auch für Bremen noch zu erwarten, so Tiefenbach.

 

Mehr Demokratie hat weiter festgestellt, dass die Möglichkeiten des neuen Wahlrechts auch genutzt werden. Tiefenbach erklärt: „56,6 Prozent der Wähler haben panaschiert oder Kandidaten direkt gewählt, also Möglichkeiten genutzt, die das alte Einstimmen-Wahlrecht nicht geboten hat.“ 44 Prozent hätten einfach hinter dem Namen einer einzigen Partei fünf Kreuze gemacht. Da sich die Wahlrechte in Bremen und Hamburg ähnlich sind, sind Schlussfolgerungen für die Wahl in Bremen möglich. Der wesentliche Unterschied zum Hamburger Wahlrecht besteht darin, dass es keine Wahlkreisstimme gibt. Für Tiefenbach deutet sich daher an, dass das neue Wahlrecht in Bremen einen erfolgreichen Start haben wird.

 

Die Bremer Wählerinnen und Wähler haben fünf Stimmen, die an Personen und Parteilisten vergeben werden können. Dadurch werden die bisher geschlossenen Listen der Parteien für mehr Wählereinfluss geöffnet. Mitentscheidend ist bei der kommenden Wahl auch die Zahl der für die Kandidatinnen und Kandidaten abgegebenen Personenstimmen.

 

Erstmalig dürfen im Lande Bremen 16- und 17-Jährige die Bürgerschaft wählen. Die Wahlaltersenkung ist zurückzuführen auf einen Beschluss der rot-grünen Regierungsmehrheit. „Mehr Demokratie“ hat in den vergangenen Monaten über 100 Schulklassen besucht und über das neue Wahlrecht informiert. „Natürlich nicht alle, aber viele Jugendliche haben Interesse an Politik. Die Resonanz auf unser Angebot war sehr gut“ schildert Katrin Tober, Projektmitarbeiterin bei „Mehr Demokratie“, ihre Erfahrungen. Von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern gaben 835 an, zur Wahl gehen zu wollen.

 

Weitere Infos über die Wahl in Bremen:

 

bremen-nds.mehr-demokratie.de/wahlinfo2011.html

 

Auswertung der Wahl in Hamburg:

 

bremen-nds.mehr-demokratie.de/auswertung_hamburg.html

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Rückfragen am Wahlabend stehen Ihnen Tim Weber und Paul Tiefenbach zur Verfügung

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Paul Tiefenbach: 0175-66 54 451