Presseerklärung zur aktuellen Wahlrechtsdebatte

[31/09]

Tim Weber, Sprecher des Landesverbandes Bremen-Niedersachsen von Mehr Demokratie e.V. erklärt zur aktuellen Wahlrechtsdebatte:

 

"Das aktuelle Bremer Wahlgesetz wurde zweimal geprüft, einmal zur Zulassung des Volksbegehrens und beim Beschluss der Bremischen Bürgerschaft. Auch die Hamburgische Bürgerschaft will ein Gesetz beschließen, das die Bremer Regelung zum Vorbild hat. Die nun überraschend vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken müssen geprüft werden, sie scheinen aber politisch motiviert zu sein.

Die Behauptung von Björn Tschöpe, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, die von ihm favorisierte Regelung würde die Willensäußerung der Wählerinnen und Wähler eindeutig abbilden, geht an der Realität vorbei. Herr Tschöpe liebäugelt mit der niedersächsischen Regelung, die den Wählerinnen und Wählern deutlich weniger Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments einräumt. Der wahre Grund ist wohl die Angst von Herrn Tschöpe vor dem Wähler. Ich würde mir an dieser Stelle mehr Selbstbewusstsein wünschen. Zwar hat der Ausschuss einstimmig die Beauftragung der Gutachten beschlossen. Jedoch haben Hermann Kuhn, Oliver Möllenstädt und Heiko Strohmann dargelegt, dass sie die aktuelle Regelung bevorzugen und die bisherigen Argumente nicht überzeugend finden."