Reformen in Bremen – Stillstand in Niedersachsen

[12/12] Mehr Demokratie mahnt Demokratie-Reformen in Niedersachsen an

Bremen. Der Verein Mehr Demokratie mahnt Demokratie-Reformen in Niedersachsen an.Vor dem Hintergrund, dass die Bremische Bürgerschaft heute eine Reihe von Verbesserungen bei Volksbegehren und Volksentscheiden in erster Lesung berät, müsse auch in Niedersachsen endlich etwas passieren, teilt der Verein heute mit. Während die Volksgesetzgebung in Bremen damit seit 1994 viermal überarbeitet worden sei, gebe es in Niedersachsen seit Einführung von Volksbegehren und Volksentscheide 1993 Stillstand. In Bremen sollen z.B. die Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt werden. Außerdem steht die Einführung von obligatorischen Volksentscheiden bei Verfassungsänderungen sowie bei Privatisierungen zur Debatte. Vorige Woche wurden in Bremerhaven zudem die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesenkt. Die Reformen in Bremen werden zum Teil von der CDU in die Debatte gebracht bzw. mitgetragen, teilt der Verein weiter mit.

 

Mehr Demokratie fordert für Niedersachsen die Absenkung der Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide sowie eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Während es in Bundesländern wie Bremen und Nordrhein-Westfalen auf diesem Gebiet Bewegung gibt, herrscht in Niedersachsen in den Augen von Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie Bremen/Niedersachsen, Stillstand: „In Bremen bringt die CDU sogar eigene Vorschläge in die Debatte ein, in Niedersachsen hingegen blockiert die CDU seit Jahren alle Reformvorschläge. Das führt dazu, dass die Niedersachsen beim Thema Mitbestimmung bundesweit abgehängt werden.“ Reformen gab es in jüngster Zeit in Nordrhein-Westfalen und Hessen, Reformdiskussionen laufen zur Zeit in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.

 

Nach den Vorstellungen von Mehr Demokratie sollen die Hürden bei landesweiten Volksbegehren in Niedersachsen von 10 auf 5 Prozent gesenkt werden, das Zustimmungsquorum sollte gestrichen und das gesamte Verfahren gestrafft werden. Auch die Einführung obligatorischer Volksentscheide z.B. bei Verfassungsänderungen hält Mehr Weber für empfehlenswert: „Obligatorische Volksentscheide sind ein wichtiges Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig zu beteiligen“. Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sollten die Quoren gesenkt, mehr Themen zugelassen und die Bestimmungen insgesamt bürgerfreundlicher gestaltet werden.