Rot-Grüner Koalitionsvertrag - Reform der Bürgerbegehren geplant

[08/13] Mehr Demokratie: Entscheidend ist, über was die Bürger abstimmen dürfen

Die zukünftigen Koalitionspartner SPD und Bündnis90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag haben jetzt eine aktualisierte Fassung ihres Koalitionsvertrages veröffentlicht. Vertreter der Initiative Mehr Demokratie hatten sich am Mittwoch zunächst enttäuscht gezeigt, dass eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden „unter den Tisch gefallen“ war. Die jetzt vorliegende aktualisierte Fassung des Vertrages enthält auch eine Formulierung zur Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Die bundesweit tätige Demokratie-Initiative begrüßt das, sieht aber einen Teil der Formulierung zu dieser Frage kritisch.

SPD und Grüne sprechen sich in ihrem Koalitionsvertrag nun dafür aus, die Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden „sehr deutlich“ zu senken. Kritisch sieht Mehr Demokratie, dass der Vertrag für die Erweiterung des Themenspektrums bei Bürgerbegehren nur einen Prüfauftrag vorsieht. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in Bremen und Niedersachsen: „Gut, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Niedersachsen erleichtert werden sollen. Aber die Koalition muss mutig sein und mehr Themen zulassen, denn Themenausschlüsse wirken wie ein Themenverbot“ erklärt Weber.

Weber hält die Erweiterung des Themenspektrums neben der vorgesehenen Senkung der Quoren für entscheidend: „Nur wenn mehr Themen zum Bürgerbegehren zugelassen werden, wird es mehr Bürgerbegehren und Bürgerentscheide geben“. Erst dann sei der Weg zu einer neuen Kultur der direkten Bürgerbeteiligung offen, den SPD und Grüne laut Koalitionsvertrag anstreben. Nach Angaben von Mehr Demokratie seien durch den derzeit gültigen Themenausschluss Bürgerbegehren zu vielen wichtigen kommunalpolitischen Fragen ausgeschlossen.

Weitere von Rot-Grün angestrebte Demokratie-Reformen sind u.a. eine Senkung der Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheiden, die Wiedereinführung der Stichwahl sowie ein Informationsfreiheitsgesetz, das sich am Hamburger Transparenzgesetz orientiert.