Salzhemmendorf: Bürgerentscheid mit Hindernissen

[22/11] Mehr Demokratie kritisiert mangelhafte Abstimmungsbedingungen

Bremen. Der Verein „Mehr Demokratie“ kritisiert in einer heute veröffentlichten Stellungnahme die schlechten Bedingungen, unter denen der Bürgerentscheid in Salzhemmendorf (Lkr. Hameln-Pyrmont) in der kommenden Woche stattfindet. Gegenüber einer Kommunalwahl gibt es deutliche Verschlechterungen. Wie „Mehr Demokratie“ mitteilt, findet die Abstimmung in der kommenden Woche ausschließlich im Rathaus während der normalen Öffnungszeiten des Bürgerbüros statt. Eine Benachrichtigung wird an die Abstimmungsberechtigten nicht verschickt, auch eine Briefabstimmung ist nicht möglich. Bei dem Bürgerentscheid stimmen die Bürgerinnen und Bürger über den Neubau einer Grundschule ab. Der Bürgerentscheid ist der erste in dem Ort und der erste niedersächsische des Jahres 2011.

 

Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie Bremen/Niedersachsen begründet seine Kritik so: „Aus unserer Sicht entwertet eine solche Praxis jeden Bürgerentscheid, denn es wird vermittelt, dass Bürgerentscheide als nicht so wichtig wie Wahlen anzusehen sind, ein entsprechender Aufwand also nicht nötig und nur störend und zu teuer ist.“ Weber betont, dass es sich bei Wahlen wie bei Abstimmungen um wichtige politische Grundrechte der Bürger auf politische Selbstbestimmung handelt, denen eine entsprechende Achtung und Wertschätzung gebühre. „Wird ein Bürgerentscheid so durchgeführt wie in Salzhemmendorf, kommt bei den Bürgerinnen und Bürgern an: Der Bürgerentscheid ist nicht so wichtig“, meint Weber. Ein weiteres Problem sei, dass in Niedersachsen ein hohes 25-Prozent-Zustimmungsquorum gelte. Schlechte Abstimmungsbedingungen wie in Salzhemmendorf führen oft zu sehr niedriger Beteiligung, was die Überwindung des Quorums erschwere. Kritik äußert Weber auch an der kurzfristigen Bekanntgabe der Abstimmung. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens bleibe nur wenig Zeit, um Bürgerinnen und Bürger über den Bürgerentscheid zu informieren, weil der Termin der Abstimmung erst in der Woche nach Ostern veröffentlicht worden sei.

 

Ab November müssen Bürgerentscheide prinzipiell wie Wahlen durchgeführt werden. Im §33 (Absätze 1 und 2) der neuen niedersächsischen Kommunalverfassung ist festgelegt, dass schriftliche Abstimmungsbenachrichtigung, Briefabstimmung, Abstimmung an einem Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr, sowie Abstimmung in den bekannten Abstimmungsräumen verpflichtend sind.