Senatskampagne zum Volksentscheid

[08/19] Senat verhält sich unsportlich

Beim anstehenden Volksentscheid zur Bebauung des ehemaligen Galopprennbahngeländes wirbt der Senat für ein Nein bei der Stimmabgabe. Dafür stehen laut Senatssprecher André Städler bis zu 250.000 Euro zur Verfügung. Der Initiative, die für ein Ja beim Volksentscheid wirbt, stehen hingegen 20.000 Euro zur Verfügung.

„Das ist unsportlich“, bewertet Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. die ungleiche Verteilung der Werbeetats. „Dieser Senat dürfte als Schiedsrichter kein Pokalhalbfinale leiten“, so Weber weiter.

Zwar berufe sich der Senat auf die Rechtssprechung aus den 90er Jahren, mithin scheint sein Verhalten legal, aber es sei eben nicht legitim, wenn der Senat, der alle Einwohnerinnen und Einwohner vertritt, einseitig öffentliche Gelder ausgibt.

Mehr Demokratie verweist auf den Volksentscheid 2011 in Baden-Württemberg über Stuttgart 21, bei dem die grün-rote Regierung ausgewogen die Argumente für und wider darstellte. In der Bayerischen Gemeindeordnung gibt es eine so genannte Fairnessklausel, die besagt, dass öffentliche Gelder ausgewogen ausgegeben werden müssen. Dass der Senat Position beziehe und damit Orientierung ermögliche, sei aus Sicht von Mehr Demokratie e.V. in Ordnung, die einseitige Verwendung öffentlicher Gelder nicht.

„Was die Bremische Bürgerschaft an Fairness beim Abstimmungstermin und der Infobroschüre aufbaut und damit Vertrauen herstellt, reisst der Senat mit dem Hintern wieder ein“, bedauert Weber. Dass es auch anders gehen könnte, habe der Senat beim Volksentscheid über die Verlängerung der Legislaturperiode gezeigt. Hier habe er auf die einseitige Verwendung öffentlicher Gelder verzichtet.