Streit um Volksbegehren zum Blindengeld

Bremen. Die Frage der Zulässigkeit für das Volksbegehren gegen die Abschaffung des Blindengeldes ist noch nicht beantwortet. Die Landesregierung streitet noch darüber, ob das Volksbegehren rechtlich zulässig ist. Tim Weber vom Verein Mehr Demokratie e.V. schließt sich der Einschätzung des Sprechers vom Landesblindenverband Harald Stegmann an: „Die Frage der Zulässigkeit ist keine rechtliche, sondern eine politische Entscheidung. Außerdem ist es für das ohnehin schwierige Verfahren nicht gerade hilfreich, wenn die rechtliche Diskussion so lange andauert.“

Mehr Demokratie e.V. kritisiert, dass die Frage der Finanzwirksamkeit dem Erfolg von Volksbegehren immmer wieder im Wege steht. Volksbegehren dürfen nicht für unzulässig erklärt werden, nur weil sie Kosten verursachen. Laut Verfassung dürfen Gesetze über den Landeshaushalt nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein. Das heißt nicht, dass Volksbegehren keine Kosten verursachen dürfen.

 

 

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