Unterschriftenübergabe im Landkreis Rotenburg

[19/09] „Landkreisweite Bürgerbegehren eine Seltenheit“

Bremen/Rotenburg. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen eine Schließung von Rettungswachen im Landkreis Rotenburg/Wümme übergaben heute die in den vergangenen zwei Monaten gesammelten Unterschriften an Landrat Luttmann. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen 10 Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben. Heute wurden über 23.000 Unterschriften übergeben, die Grenze von 13.190 erforderlichen Unterschriften wurde damit deutlich überschritten. 21.000 Unterschriften wurden nach Angaben der Initiative bereits vor der heutigen Einreichung auf ihre Gültigkeit überprüft. Der Kreisausschuss kann nach Prüfung der letzten Eintragungen und der rechtlichen Voraussetzungen schnell über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Nach einem positiven Beschluss entscheiden die Stimmberechtigten selbst über die Zukunft der Rettungswachen im Landkreis Rotenburg. Folgende Fragestellung würde ihnen vorgelegt: „Wollen Sie, dass die jetzigen Rettungswachen im Landkreis Rotenburg/Wümme (Februar 2009) in den Wohnorten mit Schulen, Kindergärten, Altenheimen bestehen bleiben und ab 01.11.2009 jeden Tag 24 Stunden voll einsatzbereit sind?“.

 

Lokale Bürgerinitiativen hatten sich zusammengeschlossen, um Pläne des Landkreises zu stoppen, wonach der Rettungsdienst neu organisiert und einzelne Rettungswachen verlegt bzw. geschlosssen werden sollten. Die Initiative befürchtet eine weitere Verschlechterung der Versorgung, die auch im jetzigen Zustand schon als unzureichend wahrgenommen wird. Nach den Plänen würden die Haupteinsatzorte an den Rand der Einsatzbereiche gedrängt, was längere Anfahrtswege zur Folge hätte.

 

Landkreisweite Bürgerbegehren in Niedersachsen finden sehr selten statt. Mehr Demokratie zufolge sei dies vor allem auf die hohen Verfahrensanforderungen zurückzuführen. Hierzu zählt neben dem benötigten Kostendeckungsvorschlag die hohe Unterschriftenhürde von 10 Prozent. Diese zu überspringen sei besonders schwierig, weil die Sammlung im ländlich strukturierten Niedersachsen in weit auseinanderliegenden Orten stattfindet und der Betroffenheitsgrad sich von Ort zu Ort sehr unterscheidet. In anderen Bundesländern (z.B. Bayern und Nordrhein-Westfalen) liegt die Hürde mit 5 Prozent sehr viel niedriger. Daher finden landkreisweite Bürgerbegehren dort auch häufiger statt.

 

In Rotenburg waren die Bedingungen mit der Unterstützung der Bürgermeister vor Ort, gut organisierten Initiativen und einem sensiblen Thema günstig. Bereits nach drei Wochen lagen über 16.000 Unterschriften vor. „Dieses deutliche Ergebnis nach wenigen Wochen hat uns sehr überrascht“, so Tim Weber vom Verein Mehr Demokratie. Seit Einführung des Instruments war es erst das siebte landkreisweite Bürgerbegehren in Niedersachsen. Während vier Initiativen als unzulässig zurückgewiesen wurden, ein Bürgerbegehren nicht eingereicht wurde, findet der erste landkreisweite Bürgerentscheid am 7. Juni im Landkreis Holzminden statt.

 

Mehr Demokratie fordert, die Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid grundlegend zu reformieren. Gerade die Anforderungen an landkreisweite Bürgerbegehren seien zu hoch. „Dieses Instrument führt nach wie vor ein Schattendasein. Damit sich daran was ändert, müssen die Hürden gesenkt werden“ so Weber abschließend.