Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ zulässig

[13/18] Sammelfrist beginnt in Kürze

Das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ wurde vom Senat in seiner Sitzung am Dienstag für zulässig erklärt. Dies teilt der Verein Mehr Demokratie heute mit. Sobald das Volksbegehren mit dem Gesetzentwurf im Amtsblatt veröffentlicht wird, beginnt die dreimonatige Sammelfrist.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt hat Mehr Demokratie drei Monate Zeit, 25.000 gültige Unterschriften zu sammeln. Wird die Hürde genommen, kann Mehr Demokratie einen Volksentscheid über den Gesetzentwurf zum Bremer Wahlrecht beantragen.

Die Bürgerschaft hatte das Wahlrecht im Februar geändert. Mit dieser Änderung sinke der Einfluss der Wählerinnen und Wähler und die Reihenfolge auf den Parteilisten gewinne an Bedeutung, so Mehr Demokratie. Der Gesetzentwurf von Mehr Demokratie ziele hingegen darauf ab, den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft zu stärken und weiter auszubauen. Katrin Tober,Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Wir stellen die Demokratiefrage, über das Wahlrecht entscheiden wir!“

In seiner Grundstruktur bleibe das Wahlrecht unverändert. „Fünf Stimmen bleiben, Listen- und Personenstimmen können frei verteilt werden“ erklärt Tober. Zukünftig werden für die Parteien abgegebene Listenstimmen gleichmäßig auf die Kandidierenden der jeweiligen Partei verteilt. Probleme, die im bisherigen Wahlrecht entstanden sind, werden damit behoben. Darüber hinaus werden leere Stimmzettel gesondert in der Wahlstatistik ausgewiesen, um solche "Proteststimmen" sichtbar zu machen. Gleiches gelte auch für zurückgewiesene Wahlbriefe.

2006 hatte Mehr Demokratie e.V. das erste Volksbegehren zum Wahlrecht gestartet und über 70.000 Unterschriften für eine Wahlrechtsreform gesammelt. Die Bürgerschaft hatte damals den Vorschlag von Mehr Demokratie übernommen. Das stärkte den Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft deutlich.