Volksbegehrensbericht 2019 veröffentlicht

[10/19] Mehr Demokratie fordert Fairnessklausel bei Volksentscheiden in Bremen

Der Verein Mehr Demokratie hat heute den Volksbegehrensbericht 2019 vorgestellt. In dem alle zwei Jahre erscheinenden Bericht zieht der Verein Bilanz über die direktdemokratischen Verfahren der Vorjahre und gibt einen Überblick über die Reformbemühungen der Bundesländer. So nähmen die Erfahrungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden zu. 2018 wurden beispielsweise mit 17 Verfahren so viele direktdemokratische Verfahren wie lange nicht gestartet. Mehr Demokratie stellt darüber hinaus einen Trend zu den Themen Nachhaltigkeit, Pflege und Energieversorgung fest. „Die Direkte Demokratie ist lebendiger. Und in Bremen nehmen die Verfahren endlich zu“ erklärt Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V.

In Hessen habe es 15 verpflichtende Abstimmungen gegeben, weil die dortige Landesverfassung geändert wurde. Diese Abstimmungen waren auch die einzigen Abstimmungen 2018. Die 17 neu gestarteten Initiativen seien eine Verdoppelung zu 2017 und der vierthöchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik.

Insgesamt habe es seit 1946 391 direktdemokratische Verfahren gegeben, davon seien 351 „von unten“, also den Bürgern gestartet worden, 40mal gab es obligatorische Referenden nach Verfassungsänderungen. In 95 der 351 Fälle wurde die Stufe des Volksbegehrens erreicht und 24mal kam es zum Volksentscheid.

In Bremen gab es 2018 erstmals nach längerer Pause gleich mehrere Verfahren sowohl auf Stadt- als auch auf Landesebene. Weber führt das auf die Reformen zurück, die es in den letzten Jahren gab. Es gebe aber weiteren Reformbedarf. So habe es 2018 während der laufenden Volksbegehrens eine Neuinterpretation des Gesetzes gegeben, die dazu geführt hat, dass die Unterschriften für den Zulassungsantrag auf das Volksbegehren angerechnet werden können. Nun bedürfe es einer Gesetzesänderung.

Auch müsse über eine Fairnessklausel beraten werden. Möglicherweise sei es juristisch legal, dass der Senat im Vorfeld von Volksentscheiden einseitig informiere, aber politisch nicht legitim. Es sei frustrierend und demokratieabbauend, wenn der Senat so unfair vorgehe. In Bayern gebe es auf Kommunalebene eine Fairnessklausel, die besagt, dass öffentliche Mittel fair verteilt werden müssen. Hintergrund dieser Forderung ist eine aus Haushaltsmitteln finanzierte, umstrittene Kampagne des Bremer Senats, die für ein „Nein“ beim Volksentscheid über das Galopprennbahn-Geländes wirbt.

In Bremen gab es seit 1948 14 Anläufe für ein Volksbegehren, viermal kam es zum Volksbegehren. Die vier Volksentscheid 1948, 1994 und 2017 kamen nicht aufgrund von Volksbegehren zustande. Sie fanden als Abstimmung über die Verfassung (1948), als obligatorisches (1994) bzw. Parlamentsreferendum (2017) statt.

Volksbegehrensbericht 2019 zum Download:

 

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