Von Niedersachsen lernen

[26/06] Wie Bremen es noch besser machen kann. Mehr Demokratie e.V. zur Kommunalwahl im Nachbarland

 

Bremen. Am Sonntag, den 10. September 2006 wird in Niedersachsen

gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger sind bei den Kommunalwahlen

aufgerufen, ihre kommunalen Vertretungen für die Landkreise, Städte,

Stadtbezirke, Gemeinden, Samtgemeinden und Ortschaften zu wählen. Auch

die Regionspräsidentin oder der Regionspräsident der Region Hannover,

Landrätinnen, Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden direkt von den Wahlberechtigten in ihre Ämter gewählt.

 

Im Unterschied zu dem geltenden Wahlrecht in Bremen, haben die Wählerinnen und Wähler in Niedersachsen bei den Kommunalwahlen drei Stimmen. Diese können auf einzelne Kandidaten gehäufelt (kumuliert) oder an Kandidaten verschiedener Parteien verteilt (panaschiert) werden. Die Verhältniswahl mit freien Listen hat den Vorteil, dass ein politischer Wettbewerb zwischen den Kandidaten stattfinden kann. Die Wählerinnen und Wähler können sich nicht nur für Parteien, sondern auch für einzelne Kandidaten entscheiden.

 

"Wir wollen in Bremen ein ähnliches Wahlrecht wie in Niedersachsen. Allerdings ist unser Entwurf noch etwas bürgerfreundlicher, weil der Einfluss der Wählerinnen und Wähler mit fünf Stimmen noch höher ist. Und das

Auszählverfahren ist besser als in Niedersachsen", ist sich Paul Tiefenbach, Vertrauensperson des Volksbegehrens, sicher.

 

Im Gegensatz zu dem Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, bringt die

Wahlrechtsreform in Bremen den Wählerinnen und Wählern mehr

Gestaltungsspielraum bei der Zusammensetzung des Parlaments. In

Niedersachsen werden beim Auszählverfahren erst die Stimmen gewertet, die kumuliert und panaschiert wurden. Über die Mandatsvergabe entscheidet im zweiten Schritt der Anteil der Listenstimmen. Das Wahlverhalten vieler Menschen zeigt, dass Personenstimmen oft an die Spitzenkandidaten vergeben werden. Sie erringen daher in den meisten Fällen ihr Mandat bereits über die Personenstimmen. Im zweiten Schritt entscheidet die Listenwahl. Dies begünstigt wiederum Kandidaten auf den vorderen Plätzen. Für Bewerber auf den hinteren Plätzen wird es schwieriger, weiter nach vorne zu rücken. Demnach ist die Listenveränderung deutlich geringer als bei einem Wahlrecht, das zunächst die Listenstimmen und dann die Personenstimmen auszählt. "Das haben wir bei unserem Entwurf für ein neues Wahlrecht berücksichtigt. Je nach Anteil der Kumulierer und Panaschierer haben in Bremen auch Kandidaten auf den hinteren Listenplätzen eine realistischere Chance, weiter nach vorne gewählt zu werden", so Paul Tiefenbach.

 

In Bremen besteht die Chance, das Wahlrecht per Volksentscheid zu

verändern. Das hat Tiefenbach zufolge eine neue Qualität: "Die Bürgerinnen

und Bürger bestimmen selbst, wie sie zukünftig wählen wollen. Der Entwurf

geht nicht auf einen parlamentarischen Beschluss, sondern auf ein

Volksbegehren zurück. Insofern werden die Einflussmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler stärker berücksichtigt, als dies bei einer

parlamentarischen Entscheidung zu erwarten wäre".

 

Informationen zum Volksbegehren gibt es unter 0421-79 46 370, oder unter:

www.neues-wahlrecht.de oder Mo-Fr zwischen 10-18 Uhr in der Buchtstraße

14/15.