Zu hohe Hürden für Behandlung im niedersächsischen Landtag

[11/10] Mehr Demokratie fordert dreistufiges Verfahren beim Volksbegehren

Für das Volksbegehren „Für gute Schulen“ wurden bis Mitte Mai 87.098 Unterschriften gesammelt. Die Zulassung des Volksbegehrens wurde jetzt beantragt. Dafür hätten bereits 25.000 Unterschriften ausgereicht. Mehr Demokratie e.V. weist darauf hin, dass in anderen Bundesländern zu diesem Zeitpunkt schon eine Behandlung im Landtag möglich wäre. So gibt es z.B. in Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein dreistufige Verfahren, die dies schon nach der ersten Stufe (Volksinitiative) vorsehen.

Der Verein Mehr Demokratie fordert daher die Reform der niedersächsischen Regelung: die bestehende Volksinitiative soll zusammen mit dem Volksbegehren in ein dreistufiges Verfahren integriert werden. Als Unterschriftenhürde für die Volksinitiative schlägt der Verein 25.000 Unterschriften vor. Anschließend soll der Landtag die Initiatoren anhören, die Vorschläge beraten und eine Entscheidung herbeiführen. Bei einer Ablehnung sollten die Initiatoren das Volksbegehren beantragen können. Durch dieses Verfahren käme es zu einer inhaltlichen Diskussion zwischen Landtag und Initiatoren. Der Zulassungsantrag in bisheriger Form würde wegfallen. Nach den Vorstellungen des Vereins soll auch die Unterschriftenhürde beim Volksbegehren gesenkt werden.

Mehr Demokratie begründet den Vorschlag damit, dass es bei einer Volksinitiative zunächst nur darum gehe, dass der Vorschlag im Landtag behandelt wird. Dafür seien die bisher erforderlichen 70.000 Unterschriften zu viel, insbesondere wenn es keine Möglichkeit gebe, danach direkt den nächsten Schritt zu gehen. Durch die Koppelung beider Verfahren könne man ihre jeweiligen Vorteile nutzen, ohne sie zu schwächen. Die Initiatoren können sich auf eine Volksinitiative beschränken, wenn sie lediglich dem Landtag einen Vorschlag unterbreiten wollen. Oder der Landtag beschließt gänzlich oder teilweise im Sinne des Vorschlags. Es liegt bei den Initiatoren, ob sie ein Volksbegehren beantragen. „70.000 Unterschriften, nur um einen Vorschlag zu unterbreiten, ist unangemessen hoch. Der Landtag sollte sich nicht so lange bitten lassen“ erklärt Tim Weber, Sprecher des Landesverbandes Bremen-Niedersachsen des bundesweit tätigen Vereins Mehr Demokratie. „Das laufende Schul-Volksbegehren muß für eine Behandlung im Landtag sogar über 600.000 Unterschriften sammeln“ bemängelt Weber die bestehenden Hürden.

In Niedersachsen gab es seit Einführung der direkten Demokratie auf Landesebene 13 Volksinitiativen und 9 Anläufe, ein Volksbegehren zu starten. Zweimal wurden Volksbegehren für zulässig erklärt, zum Volksentscheid kam es noch nie. Zur Zeit laufen zwei Unterschriftensammlungen, die das Ziel haben, ein Volksbegehren herbeizuführen.