Zur Bürgerbefragung in Braunschweig

[03/11] Mehr Demokratie fordert Ratsbürgerentscheide in Niedersachsen

Bremen/Braunschweig.

In Braunschweig findet am Sonntag die erste Bürgerbefragung in der Geschichte der Stadt statt. Die Bürgerinnen und Bürger werden dazu befragt, ob das Fußball-Stadion von Eintracht Braunschweig ausgebaut werden soll. Der Rat hatte Ende 2010 die Durchführung einer solchen Befragung beschlossen. Bürgerbefragungen sind ein Instrument für Kommunalparlamente, um eine eigene Entscheidung unter Einbeziehung der Bürger vorzubereiten. Anders als Bürgerentscheide sind sie rechtlich nicht verbindlich und können nur vom Rat beschlossen werden. In Braunschweig hat der Rat sich allerdings vorab darauf festgelegt, das Ergebnis in jedem Fall akzeptieren zu wollen.

 

Mit Blick auf andere Bundesländer fordert der Verein Mehr Demokratie (Landesverband Bremen/Niedersachsen) die Einführung von verbindlichen Ratsbürgerentscheiden in Niedersachsen. Ratsbürgerentscheide sind Bürgerentscheide, deren Durchführung vom Rat beschlossen wird. Die vorangegangene Unterschriftensammlung durch die Bürger entfällt. So habe es in München 2001 einen Ratsbürgerentscheid über den Neubau des Stadions gegeben. Auch in Nordrhein-Westfalen werde dieses 2007 eingeführte Instrument rege genutzt. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, begründet die Forderung des Vereins so: „Wenn der Souverän gefragt wird, soll seine Antwort auch verbindlich sein“ Weber hält Ratsbürgerentscheide auch deshalb für wichtig, weil sie den Umgang mit unzulässigen Bürgerbegehren erleichtern: „Wenn ein Bürgerbegehren aus formalen Gründen für unzulässig erklärt wurde, kann der Rat einen Bürgerentscheid ansetzen und die Bürgerinnen und Bürger trotzdem entscheiden lassen.“ Mehr Demokratie begrüßt aber, dass die Stadt Braunschweig die Bürgerbefragung durchführt. Das Instrument der Bürgerbefragung werde bisher stiefmütterlich behandelt. Es stelle aber eine Chance dar, die Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Fragen mitzunehmen, so Weber.

 

Ratsbürgerentscheide sind in zehn Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Brandenburg, NRW, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Rheinland-Pfalz) möglich. In Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Brandenburg und Thüringen ist diese Möglichkeit ausgeschlossen.

 

Zur Praxis in Nordrhein-Westfalen:

nrw.mehr-demokratie.de/ratsbuergerentscheid.html