Zwei Bürgerentscheide am 4.10. - Heemsen und Südbrookmerland stimmen über Schulen ab

[04/20] Mehr Demokratie fordert verpflichtendes Abstimmungsheft

In Niedersachsen finden am Sonntag zwei Bürgerentscheide statt. In Südbrookmerland wird über den Tausch von Schulstandorten abgestimmt, in Heemsen darüber ob eine 2019 geschlossene Schule wieder eröffnet werden soll. Es handelt sich um die Bürgerentscheide Nr. 6 und 7 des Jahres 2020 in Niedersachsen. Der Verein Mehr Demokratie fordert anlässlich der beiden Abstimmungen den verpflichtenden Versand eines Abstimmungsheftes im Vorfeld von Bürgerentscheiden. „Abstimmungshefte tragen zur Versachlichung bei. Sie informieren ausgewogen über Pro- und Contra“ erläutert Dirk Schumacher, niedersächsischer Sprecher von Mehr Demokratie.

Abstimmungshefte sind nach Angaben von Mehr Demokratie in einigen Bundesländern bei landesweiten Volksentscheiden verpflichtend. So werden in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Berlin Abstimmungshefte verschickt. Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen kennen dies auch auf kommunaler Ebene. „Der Landtag sollte das Abstimmungsheft in die Kommunalverfassung schreiben“ fordert Schumacher. Einzig die Stadt Lüneburg habe bei einem Bürgerentscheid im Juni freiwillig eine solche Information verschickt, weiß Schumacher zu berichten.

In Südbrookmerland wird über den Tausch von Schulstandorten abgestimmt. Die Grundschule Moordorf soll in das leerstehende Gebäude der Haupt- und Realschule umziehen. In das Grundschulgebäude soll dann eine Kindertagesstätte einziehen. Ein Bürgerbegehren gegen diesem Ratsbeschluss wurde im Mai gestartet. Damit sich das Bürgerbegehren durchsetzt, muss im Bürgerentscheid eine Mehrheit von 3.050 Stimmen mit Ja stimmen. Der Bürgerentscheid ist der zweite in der Geschichte der Gemeinde. 2016 wurde über den Ausbau des Schwarzen Wegs abgestimmt, damals setzte sich das Bürgerbegehren gegen die Ratsmehrheit durch.

In Heemsen wird über den Erhalt der Grundschule Drakenburg abgestimmt. Diese ist zwar seit August 2019 geschlossen. Weil das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt wurde und das folgende  Gerichtsverfahren erst im Juni dieses Jahres abgeschlossen wurde, kommt es erst nach Schließung der Schule zur Abstimmung. Das Bürgerbegehren wurde vor Schließung der Schule gestartet. Sollte sich eine Mehrheit für das Bürgerbegehren aussprechen, muss die Schule wieder eröffnet werden. Damit sich das Bürgerbegehren durchsetzt muss eine Mehrheit der Ja-Stimmen mindestens 1.005 Stimmen umfassen. Der  Bürgerentscheid ist der erste in der Geschichte der Samtgemeinde.

Bei dem Bürgerentscheid am Sonntag in Pattensen, bei dem es um den Standort einer neu zu erbauenden Schule ging, stimmten zwar 56 Prozent für die Vorlage des Bürgerbegehrens, allerdings wurde das Zustimmungsquorum verfehlt. Die Forderung des Bürgerbegehrens muss nun nicht umgesetzt werden. Am 1. November findet ein weiterer Bürgerentscheid statt. Dann wird in der Gemeinde Schönewörde über den Ausbau von Straßen abgestimmt.