Was ist eine Informationsfreiheitssatzung?

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen auf der Landesebene erlaubt es das Kommunalverfassungsgesetz Niedersachsen den Kommunen, jeweils eigenständig sogenannte „Informationsfreiheitssatzungen“ zu verabschieden, die Informationsfreiheit und Transparenz von unten für die Kommune (Stadt/Gemeinde/Landkreis) ermöglichen.

Informationsfreiheitssatzungen sind kommunale Satzungen, die jeweils den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürgern zu den bei der Stadt/Gemeinde/dem Landkreis vorhandenen Informationen gewährleisten sollen und die Voraussetzungen des Informationszugangs regeln. So wird die Kommunalpolitik für die Bürgerinnen und Bürger potentiell transparenter und verständlicher, Informationshürden für Bürgerbeteiligung werden gesenkt.

Wie auch bei der Landes- und Bundesgesetzgebung zur Informationsfreiheit lohnt es aber auch bei den Informationsfreiheitssatzungen, genau hinzuschauen: Wenn zum Beispiel die Ausnahmen vom Informationszugang umfangreich und schwammig formuliert sind, hohe Gebühren für Auskünfte erhoben werden oder das Antragsverfahren zu kompliziert ist, nützt eine Informationsfreiheitssatzungen wenig. Die Mustersatzung des Bündnisses für Informationsfreiheit Bayern setzt hier Maßstäbe, an denen sich niedersächsische Gemeinden orientieren sollten. Unserer Meinung nach besonders wichtig ist auch, dass die Behörden nicht nur auf Antrag Zugang zu Informationen gewähren, sondern aktiv Informationen veröffentlichen, sodass die meisten Anträge überflüssig werden. Ein digitales Informationsregister, wie es das Hamburger Transparenzgesetz - das in Sachen Informationsfreiheit einen Meilenstein darstellt - vorsieht, halten wir für eine vorbildliche Lösung.

Vierzehn Informationsfreiheitssatzungen wurden in Niedersachsen in den letzten Jahren erlassen, im Landkreis Wesermarsch ist die 2013 "auf Probe" in Kraft gesetze Satzung Ende 2014 wieder außer Kraft getreten. In einer Reihe von Kommunen wurden in den Gremien Anträge zum Erlaß einer Informationsfreiheitssatzung gestellt, allerdings ohne Erfolg. Auch Bürgerbegehren zum Erlaß einer solchen Satzungen wären in Niedersachsen möglich.