Braunschweig: Bürger vor Gericht

Initiative klagt gegen Unzulässigkeit

Die Inititatoren des Bürgerbegehrens "Schwimmbäder in Braunschweig" haben jetzt vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen den Beschluss des Braunschweiger Verwaltungsausschusses eingelegt. Dieser hatte das Bürgerbegehren, das sich für den Erhalt der Stadtteil-Schwimmbäder einsetzt, für unzulässig erklärt. Die Initiative hatte dafür im Sommer über 32.000 Unterschriften abgegeben. Begründet wurde die Unzulässigkeit mit einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag.

 

Dies ist ein Schicksal, das in der Vergangenheit viele Bürgerbegehren in Niedersachsen mit dem jetzigen Braunschweiger Fall gemeinsam hatten.

Wann mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zu rechnen ist, ist momentan noch nicht klar. Die Stadt Braunschweig hat die Möglichkeit, bis zum 20. Dezember zu der Klage Stellung zu nehmen. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes besteht dann für beide Seiten noch die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg in Revision zu gehen.

 

Positiv ist, dass die Stadt Braunschweig bis zur endgültigen Entscheidung über das Bürgerbegehren alle Planungen eingestellt hat. Dies war in der Vergangenheit oft nicht der Fall. Es ist vorgekommen, dass Bürgerbegehren trotz eines Erfolges vor Gericht unzulässig wurden, weil die Gemeinde die Entscheidung schon vollzogen hat.

 

Vieles spricht dafür, die niedersächsische Gemeindeordnung so zu reformieren, dass die Bürger und nicht Juristen über Bürgerbegehren entscheiden. So ist in Bayern möglich, was in Niedersachsen nicht geht: auf einen bürokratischen Kostendeckungsvorschlag zu verzichten. Es ist nicht bekannt, dass bayerische Kommunen deshalb finanziell auf Krücken gehen.

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