Stolperfalle Kostendeckungsvorschlag

[22/07] Bürgerbegehren in Braunschweig unzulässig

Bremen/Braunschweig. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat in seiner gestrigen Sitzung der Verwaltungsvorlage entsprochen und das Bürgerbegehren "Schwimmbäder in Braunschweig" als unzulässig zurückgewiesen.

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den vom Rat am 27. Februar beschlossenen Neubau eines Freizeit- und Erlebnisbades und die Schließung der bestehenden Bädern. Stattdessen schlägt die Bürgerinitiative den Neubau eines kleinen Bades im Westen der Stadt und die Sanierung der bestehenden Bäder vor, um eine dezentrale Versorgung mit Schwimmbädern sicherzustellen.

Mit der gestrigen Entscheidung bezieht sich der Ausschuss auf die Regelung in der Niedersächsischen Gemeindeordnung, wonach der Vorschlag eines Bürgerbegehrens finanziell ausreichend gedeckt sein muss. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens werden falsche Kostenberechnungen vorgeworfen. Ein fehlender oder mangelhafter Kostendeckungsvorschlag zählt in Niedersachsen zu den Hauptgründen für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren. Mehr als ein Viertel aller zurückgewiesenen Bürgerbegehren sind hierauf zurückzuführen.

Der Verein Mehr Demokratie kritisiert das Verhalten der Stadt Braunschweig. "Bürgerentscheide sind gerade für solche wichtige Fragen gedacht. Daher sollten die Verantwortlichen ihren Spielraum nutzen, das Bürgerbegehren zulassen und sich nicht hinter juristischen Begründungen verstecken" fordert Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

In anderen Bundesländern wie Bayern oder Berlin müssen die Initiatoren eines Bürgerbegehrens keinen Kostendeckungsvorschlag formulieren. Die Befürchtung der Kommunalen Spitzenverbände, dass dies die Haushalte zu sehr belaste, ist nicht eingetreten. Letztendlich werden an Bürgerbegehren strengere Maßstäbe angelegt als an die Entscheidungsträger in der Politik. "Bei falschen Prognosen der Politik können die Bürger keine Notbremse ziehen. Umgekehrt werden die Bürgerinnen und Bürger immer wieder ausgebremst", kritisiert Tim Weber.

Mehr Demokratie kritisiert die viel zu hohen Anforderungen an Bürgerbegehren in Niedersachsen. Hinzu kommt, dass empirische Untersuchungen aus der Schweiz und den USA nachweisen, dass es eine heilsame Wirkung auf die öffentlichen Kassen hat, wenn die Bürger über Finanzfragen unbeschränkt entscheiden dürfen.

Mehr Demokratie fordert nach dem Vorbild anderer Länder die Streichung der Formulierung zum Kostendeckungsvorschlag aus der Gemeindeordnung. "Dann stünde einer demokratischen Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger nichts mehr im Wege", so Weber weiter.

 

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