Faktencheck Bürgerbegehrens-Reform

Heute war die Bürgerbegehrens-Reform Thema im Innenausschuss des niedersächsischen Landtages. Zeit also für den Faktencheck: hält Rot-Grün, was es versprochen hat?

Niedersächsischer Landtag, Bildquelle: Wikipedia/User: Stern (CC BY-SA 3.0)

„Zur Erleichterung der kommunalen Bürgerbegehren werden wir die Quoren sehr deutlich absenken und eine Erweiterung des Themenspektrums prüfen.“

Das steht so im rot-grünen Koalitionsvertrag. Nun ist es Zeit für den Faktencheck: hält Rot-Grün, was es versprochen hat?

Erweiterung des Themenspektrums prüfen? Fehlanzeige, denn

- über die Ausweitung der Themen wird im Gesetzentwurf keine Silbe verloren! Wenn man schon nichts ändern will, sollte man wenigstens begründen, warum. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu vielen wichtigen kommunalpolitischen Fragen bleiben verboten. Warum auch immer, zehn Bundesländer machen es anders.

Deutliche Senkung der Quoren? Fehlanzeige, denn

- nur für Kommunen ab 100.000 Einwohner gibt es Verbesserungen. In Kommunen zwischen 100.000 und 200.000 Einwohner müssen mindestens 10.000 Unterschriften gesammelt werden. In vielen Fällen eine Verbesserung, in machen Fällen aber eine Verschlechterung. Betrifft 26 Kommunen. Ab 200.000 Einwohnern sinkt die Hürde auf fünf Prozent. Für acht Kommunen eine Verbesserung. Niedersachsen hat 1044 Kommunen. Noch Fragen?

- das Zustimmungsquorum wird von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Zu wenig, denn je größer die Kommune, desto schwieriger das Erreichen dieser Marke. Andere Bundesländer gehen weiter, aus gutem Grund. Viele Bürgerentscheide werden weiter an dieser Hürde scheitern.

Weitere Kritik

Wir haben weitere Kritik. Die verpflichtende schriftliche Abstimmungsbenachrichtigung wird gestrichen. Richtig, dieses Kärtchen, was man vor Wahlen zugeschickt bekommt, Ort und Zeit der Wahl stehen dort drauf. Das verstehen Sie nicht? Wir auch nicht! Die ganze Republik macht sich Gedanken darüber, wie man das Wählen einfacher macht. Niedersachsen macht sich zum demokratiepolitischen Außenseiter.

Lob

Es gibt auch positive Aspekte, die wollen wir nicht unter den Tisch fallen lassen. Endlich wird der Kostendeckungsvorschlag gestrichen, der einem Fünftel der Bürgerbegehren den Garaus gemacht hat und vielen Initiativen schlaflose Nächte bereitet hat. Das wird die unzulässigen Bürgerbegehren reduzieren. Und es macht die Beratungsarbeit leichter. Die Einführung der aufschiebenden Wirkung und Beratungsmöglichkeiten für Initiativen sind weitere Pluspunkte.

Ergebnis

Rot-Grün hält sein Versprechen nicht. Es gibt zwar gute Ansätze, aber um dem Koalitionsvertrag gerecht zu werden, sollte deutlich nachgebessert werden. Und sachlich geboten sind weitere Verbesserungen ohnehin.

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