Piraten und Junge Union gemeinsam: Hürden bei Bürgerbegehren stärker senken!

Der Kreisverband der Göttinger Piraten und der Stadtverband der Jungen

Union haben eine gemeinsam verfasste Eingabe zum Thema Bürgerbegehren an

das Innenministerium nach Hannover geschickt. Sie fordern vom Innenministerium eine deutlichere Senkung der Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren.

 

Hintergrund ist die in Vorbereitung befindliche Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Darin ist geplant, die Zahl der für Bürgerbegehren erforderlichen Unterschriften für Kommunen ab 200.001 Einwohner von zehn auf fünf Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung abzusenken. Nach der aktuellen Regelung müssen für ein Bürgerbegehren in Göttingen etwa 9300 Unterschriften gesammelt werden. Nach Einschätzung beider Parteien ist dies sehr schwer bis fast unmöglich.

Auch nach der Novelle würde dies so bleiben, beklagen Junge Union und Piraten in ihrer Eingabe. In ihrer Eingabe an das Landesinnenministerium bitten beide Parteien darum, dass Göttingen in die Regelung einbezogen wird, damit für ein Bürgerbegehren zukünftig nur 4.650 Unterschriften gesammelt werden müssten.

»Piraten und Junge Union verbindet nicht gerade besonders viel politische Nähe. Dennoch haben wir dieses Schreiben gemeinsam verfasst. Wir zeigen damit, wie breit das Spektrum vor allem der jungen und politisch interessierten Menschen in unserer Stadt ist. Diese wünschen sich mehr Bürgerbeteiligung und sprechen sich dafür aus, die Bevölkerung bei Sachentscheidungen stärker als bisher einzubeziehen«, so die beiden Vorsitzenden Dominic Steneberg von der Jungen Union und Niels-Arne Münch von den Piraten.

Reformpläne

Göttingen profitiert deshalb nicht von der Reform, weil für Göttingen ein absolutes Quorum von 10.000 Unterschriften gelten würde, käme die Reform so wie geplant. Das wäre also eine Erhöhung des Unterschriftenquorums. Bisher waren ca. 9.300 Unterschriften zu sammeln.

Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern soll sich an der Unterschriftenhürde nach den bisherigen Plänen nichts ändern, es müssen nach wie vor die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwal gesammelt werden.

Für Kommunen zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern gilt ein Quorum von mindestens 10.000 Unterschriften.

Erst in Kommunen ab 200.000 Einwohner gilt ein deutliches reduziertes Unterschriftenquorum von fünf Prozent. Nur hier gibt es eine deutliche Verbesserung durch die Reform.

Mehr Demokratie hat diese Reformpläne in einer Stellungnahme im Landtag als unzureichend bewertet. Auch ist der Vorschlag offenkundig fehlerhaft, weil es für einige Kommunen sogar zu einer Erhöhung der Unterschriftenzahl kommt.

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