26.08.2010

Niedersachsen: Anhörung im Innenausschuss - Ein Bericht.

Von: Dirk Schumacher

Seit 2008 plant die niedersächsische Landesregierung ein Kommunalverfassungsgesetz. Dieses soll die bestehenden Regelungen zu einem Gesetzbuch zusammenfassen. Dazu fand am 25. August 2010 eine Anhörung statt. Auch Mehr Demokratie war neben den kommunalen Spitzenverbänden, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Wissenschaftlern eingeladen. Wir haben unsere Position zu dem neuen Gesetz dargestellt. Vor allem bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sehen wir Verbesserungsbedarf: die Einführung einer aufschiebenden Wirkung und einheitliche, faire Regeln für Bürgerentscheide halten wir (neben unseren anderen Reformvorschlägen) für unverzichtbar. Die Abschaffung der Stichwahl bei den Wahlen zu Bürgermeister und Landrat lehnen wir ab. Stattdessen wünschen wir uns ein alternatives Wahlverfahren, das es ermöglicht, die Wahl in einem Wahlgang durchzuführen, gleichzeitig aber den Wählerwillen zum Ausdruck bringt. Das Präferenzwahlrecht wäre ein solches Modell. Leider wurden Alternativen vom Landtag nicht geprüft.

 

In der Anhörung stellte sich heraus, dass die Opposition, zwei der drei kommunalen Spitzenverbände, der DGB und Mehr Demokratie die Abschaffung der Stichwahl ablehnen. Der Landeswahlleiter und ein Rechtswissenschaftler hatten hingegen kein Problem mit der Abschaffung der Stichwahl. Beim Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid unterstützte uns der DGB. Die Fragen rund um Bürgermeister und Landräte nahmen dagegen breiteren Raum ein: Themen waren unter anderem die Abwahl, die Abschaffung der Stichwahl aber auch die Altersgrenze von 68 Jahren. Durch einen kurzen Artikel in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ kam außerdem der Vorschlag der Vertrauensfrage in die Diskussion: Bürgermeister sollen die Möglichkeit erhalten, diese zu stellen, wenn sie für Arbeit keine politische Unterstützung im Rat mehr sehen.

 

Fazit: es war interessant, die Arbeit in einem Landtagsausschuss einmal zu erleben. Es ist leider nicht zu erwarten, dass in den Demokratiefragen auf unsere Punkte eingegangen wird. Das Gesetz beschränkt sich überwiegend auf Kosmetik, enthält aber auch einige substanzielle Änderungen. Anders als bei Wahlrechtsfragen üblich, wird die Stichwahl wohl nicht im Konsens der Landtagsparteien abgeschafft sondern durch eine Mehrheitsentscheidung. Zu erwarten ist daher, dass es läuft wie in NRW und Thüringen: nach einem Regierungswechsel wird das Gesetz wieder geändert und die Stichwahl wieder eingeführt.

 

Weitere Informationen

Stellungnahme von Mehr Demokratie e.V. (PDF, 11 Seiten, 81,4 KB)

Thesenpapier zur Stellungnahme (PDF, 1 Seite)

Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/2510