24.11.2010

Niedersachsen: Landeswahlleiter legt Frist für das Volksbegehren fest

Von: Dirk Schumacher

Das Volksbegehren „Für gute Schulen“ darf noch bis ins kommende Frühjahr hinein Unterschriften sammeln – diesen Endpunkt hat Landeswahlleiter Volker Homuth jetzt im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Noch bis zum 2. Mai 2011 haben die aktiven Unterstützer des Volksbegehrens Gelegenheit, die Unterschriftenbögen bei der zuständigen Kommune zur Prüfung einzureichen. Dieser Termin darf auf keinen Fall verpasst werden, da Unterschriften auf zu spät abgegebenen Bögen definitiv verloren sind.

 

Seiner Bekanntmachung im Ministerialblatt hat der Landeswahlleiter ein Muster des gültigen Unterschriftenbogens beigefügt, das nicht die von der Landesregierung im September beschlossene Änderung des vom Volksbegehren vorgelegten Gesetzentwurfes enthält. Der Musterbogen entspricht exakt dem bislang verwendeten – der Landeswahlleiter hat damit auf die Klage reagiert, die die Initiatoren beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg gegen die Entscheidung der Landesregierung eingereicht haben. Mit ihrer Klage wollen sie erreichen, dass das Volksbegehren "Für gute Schulen" uneingeschränkt für zulässig erklärt wird. Die Landesregierung hatte das Volksbegehren im September für zulässig erklärt, den Initiatoren aber zur Auflage gemacht, den Text des Volksbegehrens zu ändern. Dadurch hätten neue Unterschriftenlisten gedruckt werden müssen. Für das Volksbegehren, dass sich ausschließlich aus Spenden finanziert, wäre dies eine organisatorische Herausforderung, die auch die Unterschriftensammlung in Mitleidenschaft ziehen könnte.

 

Der Staatsgerichtshof hat Landesregierung und Landtag inzwischen aufgefordert, sich bis zum 15. Januar 2011 zur Klageschrift des Volksbegehrens zu äußern. Rund 180.000 Menschen in Niedersachsen haben das Volksbegehren bereits mit ihrer Unterschrift unterstützt.

 

Links

Bilanz Volksbegehren in Niedersachsen

Volksentscheids-Ranking von Mehr Demokratie

Webseite des Volksbegehrens